Update vom 29. Juli 2026: Mit der Verordnung (EU) 2026/1744 – dem Digital Omnibus zur KI, in Kraft seit dem 27. Juli 2026 – hat die EU die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme verschoben: auf den 2. Dezember 2027 für eigenständige Systeme nach Anhang III und auf den 2. August 2028 für KI in regulierten Produkten nach Anhang I. Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 bleiben davon unberührt und gelten weiterhin ab dem 2. August 2026. Dieser Artikel wurde entsprechend aktualisiert.
Der EU AI Act ist seit August 2024 in Kraft, aber erst jetzt wird er für die meisten Unternehmen konkret: Am 2. August 2026 werden die Transparenzpflichten nach Artikel 50 wirksam – die Stufe, die praktisch jedes Unternehmen mit einer KI-Funktion im Kundenkontakt trifft. Die deutlich aufwendigeren Hochrisiko-Pflichten hat der Digital Omnibus dagegen auf Dezember 2027 beziehungsweise August 2028 verschoben. Das nimmt Druck aus dem Zeitplan, aber es ändert nichts an den drei Fragen, die jeder beantworten können sollte, der Software mit KI-Funktionen beauftragt, betreibt oder gerade entwickeln lässt: Welche Risikoklasse? Welche Rolle spielen wir – Anbieter oder Betreiber? Und was ist dokumentiert?
Vorweg zur Einordnung: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Er ist die Praxissicht einer Entwicklungsagentur, die KI-Funktionen für B2B-Kunden baut und die Einstufungsfragen deshalb in jedem Projekt beantworten muss.
Die Risikoklassen – und wo Ihre Software wahrscheinlich steht
Der AI Act reguliert nicht „KI" als Technologie, sondern Einsatzzwecke. Vier Klassen entscheiden über Ihre Pflichten:
| Risikoklasse | Typische Beispiele | Pflichten | Relevanz für B2B-Software |
|---|---|---|---|
| Verboten | Social Scoring, manipulative Techniken | Verbot seit Februar 2025 | praktisch keine |
| Hochrisiko | Bewerber-Screening, Kreditwürdigkeitsprüfung, kritische Infrastruktur, Medizinprodukte | Risikomanagement, Datenqualität, Doku, menschliche Aufsicht, CE-Konformität – ab 2.8.2026 | nur bei Anhang-III-Einsatzzwecken |
| Begrenztes Risiko | Chatbots, KI-Assistenten, generierte Inhalte | Transparenz- und Kennzeichnungspflichten | trifft die meisten KI-Features im Web |
| Minimales Risiko | Spam-Filter, interne Automatisierung, Code-Assistenten | keine neuen Pflichten (freiwillige Kodizes) | der Großteil interner KI-Nutzung |
Die gute Nachricht für die meisten unserer Kunden: Eine RAG-Suche über eigene Produktdaten, ein interner Dokumenten-Assistent oder KI-beschleunigte Entwicklung selbst sind kein Hochrisiko-Einsatz. Die Pflicht, die fast alle trifft, ist unspektakulärer – Transparenz: Nutzer müssen erkennen können, dass sie mit KI interagieren, und KI-generierte Inhalte müssen als solche erkennbar sein.
Der Deployer-Blindspot: betroffen, auch wenn Sie nur einkaufen
Der verbreitetste Irrtum in Entscheider-Gesprächen: „Wir entwickeln ja keine KI, uns betrifft das nicht." Der AI Act unterscheidet zwischen Anbietern (Provider) und Betreibern (Deployer) – und Betreiber haben eigene Pflichten. Wer ein KI-System unter eigener Verantwortung nutzt, muss je nach Klasse für menschliche Aufsicht sorgen, Eingabedaten kontrollieren, Vorfälle melden und seit Februar 2025 nachweisen können, dass die eigenen Mitarbeitenden ausreichende KI-Kompetenz haben (Artikel 4, „AI Literacy").
Konkret heißt das: Auch die Copilot-Lizenzen im Entwicklungsteam, das Chatbot-Widget vom SaaS-Anbieter und das intern gebastelte GPT-Tool gehören in ein Systeminventar – inklusive Zweck, Risikoeinordnung und Freigabestatus. Ungenehmigte Tool-Nutzung („Shadow AI") ist damit nicht mehr nur ein Sicherheitsthema, sondern ein Compliance-Thema.
Die Checkliste für Auftraggeber
- Systeminventar erstellen: Welche KI-Systeme und -Funktionen laufen bei uns – eingekauft, eingebettet, selbst beauftragt?
- Risikoeinordnung dokumentieren: pro System Einsatzzweck gegen Anhang III prüfen; Ergebnis schriftlich festhalten, auch wenn es „minimal" lautet.
- Rollen klären: Wo sind wir Betreiber, wo (etwa bei stark angepassten Systemen) womöglich Anbieter?
- Transparenz umsetzen: Kennzeichnung von KI-Interaktion und generierten Inhalten in allen Nutzer-Touchpoints.
- KI-Kompetenz nachweisen: Schulungen dokumentieren – die Pflicht gilt seit Februar 2025.
- Verträge prüfen: Bei beauftragter Entwicklung gehören Risikoeinordnung, Trainingsausnahmen und Doku-Pflichten ins Statement of Work.
Was das für laufende Projekte bedeutet
Für Neuprojekte ist die Einordnung billig – sie kostet einen Workshop-Baustein. Teuer wird Nachrüsten: Ein System, das nachträglich als hochriskant eingestuft wird, braucht Risikomanagement, Datenqualitäts-Nachweise und technische Dokumentation rückwirkend. Deshalb gehört die AI-Act-Einordnung an den Projektanfang, in dieselbe Phase wie Datenschutz-Folgenabschätzung und Hosting-Entscheidung. Bei Bußgeldern von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Umsatzes für die schwersten Verstöße ist das keine Formalie.
Wie wir damit umgehen
In unseren Projekten ist die Einstufung Teil der Discovery: Einsatzzweck gegen Anhang III, Transparenzpflichten in die UX-Anforderungen, Tool-Freigaben in die Projektdokumentation. Für Bestandssysteme bieten wir die Einordnung als Teil unseres KI-Audits an – Details auf unserer Seite zur KI-gestützten Softwareentwicklung.
