Was ist ZUGFeRD? Format, Profile und Verarbeitung erklärt

ZUGFeRD ist das hybride E-Rechnungsformat für B2B: eine PDF mit eingebettetem XML, wobei das XML rechtlich führt (BMF, Abs. 14). Aktuell gilt Version 2.5.2, konform bist du ab 2.0.1 – ausgenommen die Profile MINIMUM und BASIC-WL. Ich zeige dir, was dein System technisch leisten muss: XML extrahieren, validieren, an ERP oder DATEV übergeben. Und wie du daraus einen automatisierten Belegfluss vom Postfach bis zur Buchung machst.
13 Min. LesezeitMatthias RadscheitMatthias Radscheit
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TL;DR

ZUGFeRD ist das hybride E-Rechnungsformat für B2B: eine PDF mit eingebettetem XML, wobei das XML rechtlich führt (BMF, Abs. 14). Aktuell gilt Version 2.5.2, konform bist du ab 2.0.1 – ausgenommen die Profile MINIMUM und BASIC-WL. Ich zeige dir, was dein System technisch leisten muss: XML extrahieren, validieren, an ERP oder DATEV übergeben. Und wie du daraus einen automatisierten Belegfluss vom Postfach bis zur Buchung machst.

  • ZUGFeRD ist ein hybrides Format: XML plus PDF in einer Datei – rechtlich führend ist das XML (BMF-Schreiben vom 15.10.2025, Abs. 14).
  • Aktuell gilt ZUGFeRD 2.5.2 (gültig seit 01.09.2026), technisch identisch mit Factur-X 1.09.2 – das Format bekommt etwa halbjährlich Updates.
  • Konform als E-Rechnung ist ZUGFeRD ab Version 2.0.1 – ausgenommen die Profile MINIMUM und BASIC-WL (BMF Abs. 14). Deine Validierung muss das Profil mitprüfen.
  • Verarbeiten heißt: XML extrahieren, validieren (Formatfehler Rn. 6a vs. Geschäftsregelfehler Rn. 6b, Bericht aufbewahren Rn. 35a) und an ERP oder DATEV übergeben.
  • Der eigentliche Gewinn liegt nicht im Format, sondern im automatisierten Belegfluss vom Postfach bis zur Buchung – bei uns mit n8n auf deiner Infrastruktur.

Was ist ZUGFeRD? Die Antwort in drei Sätzen

ZUGFeRD ist ein hybrides E-Rechnungsformat: eine PDF-Datei, in die eine strukturierte XML-Rechnung eingebettet ist. Die PDF öffnest du wie jede andere Rechnung und liest sie am Bildschirm. Das XML liest deine Software: Es enthält dieselben Rechnungsdaten maschinenlesbar. Und rechtlich ist der XML-Teil führend – so legt es das BMF-Schreiben vom 15.10.2025 in Absatz 14 fest.

Der Name ist ein Akronym: «Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland». Herausgeber ist das FeRD, ein Zusammenschluss aus Verbänden, Ministerien und Unternehmen. Der aktuelle Stand heißt ZUGFeRD 2.5.2: veröffentlicht am 04.08.2026, gültig seit dem 01.09.2026. Zwei Namen für denselben Standard: Das französische Factur-X 1.09.2 teilt sich mit ZUGFeRD 2.5.2 eine vereinheitlichte Spezifikation – dazu später mehr.

Zur Einordnung ins große Bild: ZUGFeRD ist eines von mehreren zulässigen E-Rechnungsformaten in Deutschland. Zulässig ist jedes strukturierte Format nach der Norm EN 16931 oder ein zwischen den Parteien vereinbartes interoperables Format (§ 14 Abs. 1 UStG). Der zweite verbreitete Standard ist die XRechnung: reines XML ohne PDF-Teil, vor allem im Geschäft mit Behörden. Den direkten Vergleich findest du unter XRechnung vs. ZUGFeRD.

Warum dieser Guide? Die vorderen Google-Treffer gehören offiziellen Stellen und Wikipedia, dahinter verkaufen Anbieter ihre Produkte (SERP geprüft am 08.09.2026). Was fehlt: Niemand erklärt Entscheidern, was ihre Systeme mit so einer Datei können müssen. Genau darum geht es hier – aus der Sicht eines Integrators, nicht eines Softwareverkäufers.

Merke: Die PDF ist die Ansicht, das XML ist die Rechnung.

Warum dich das Format jetzt betrifft: die Fristen

Die wichtigste Frist liegt bereits hinter uns: Seit dem 01.01.2025 musst du als inländischer Unternehmer E-Rechnungen empfangen können. Das gilt ausdrücklich auch für Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Die Hürde ist niedrig: Ein normales E-Mail-Postfach genügt für den Empfang (BMF-Schreiben vom 15.10.2025, Abs. 5).

Der Haken steckt im selben Absatz: Wer technisch nicht empfangen kann oder die Annahme verweigert, hat kein Anrecht auf eine alternative sonstige Rechnung (Abs. 5). Schickt dir ein Lieferant eine ZUGFeRD-Datei und du bestehst auf Papier, gilt die Rechnung trotzdem als übermittelt. Aussitzen ist also keine Strategie.

Bei der Ausstellungspflicht staffelt § 27 Abs. 38 UStG den Übergang in drei Stufen. Nr. 1: Papier und nicht-konforme elektronische Formate sind für Umsätze bis Ende 2026 zulässig – ab dem 01.01.2027 gilt die Ausstellungspflicht oberhalb der Umsatzgrenze. Nr. 2: Lag dein Vorjahres-Gesamtumsatz bei höchstens 800.000 €, hast du eine Schonfrist bis zum 31.12.2027. Ab dem 01.01.2028 stellt dann jeder Unternehmer E-Rechnungen aus.

Rechne kurz mit: Eine GmbH mit 1,2 Mio. € Vorjahresumsatz muss ab dem 01.01.2027 ausstellen, ihr Lieferant mit 400.000 € Umsatz erst ab 2028. Beide empfangen aber schon heute E-Rechnungen. Genau deshalb ist der Rechnungseingang die Baustelle mit der höchsten Dringlichkeit – nicht der Ausgang.

Nr. 3 betrifft eingespielte Handelsbeziehungen: EDI-Verfahren nach der Empfehlung 94/820/EG dürfen noch bis zum 31.12.2027 weiterlaufen. Wichtig für dein Verständnis: Eine bloße PDF per E-Mail ist keine E-Rechnung, sondern nur eine sonstige Rechnung (BMF-Schreiben, Abs. 2). Alle Fristen und Sonderfälle habe ich unter E-Rechnungspflicht im Detail aufgeschrieben.

Ein Hinweis, bevor du weiterliest: Ich bin Integrator, kein Steuerberater. Dieser Artikel ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindliche Fragen zu deinem Einzelfall klärst du mit deinem Steuerberater – die Paragrafen und Randnummern hier helfen dir, diesem Gespräch die richtige Richtung zu geben.

Merke: Empfangen können musst du seit 2025. Ausstellen musst du ab 2027 oder 2028 – je nach Umsatz.

Das Hybrid-Prinzip präzise: XML führt, PDF liest mit

ZUGFeRD packt zwei Darstellungen derselben Rechnung in eine Datei. Der Container ist eine PDF/A-3: ein Langzeit-Archivformat, das eingebettete Dateianhänge erlaubt. Darin liegt die XML-Rechnung als Anhang. Für deine Buchhaltung sieht die Datei aus wie immer – für deine Systeme ist sie ein Datenpaket.

Was im XML steckt

Das XML folgt der EN 16931: der europäischen Norm für die Semantik elektronischer Rechnungen. Jede Angabe trägt eine eindeutige Kennung, ein sogenanntes Business Term. BT-10 ist zum Beispiel die Käuferreferenz: das Feld, über das dein Kunde die Rechnung intern zuordnet.

Inhaltlich steckt im XML alles, was deine Buchhaltung braucht: Rechnungspositionen, Steuersätze und Steuerbeträge, Zahlungsbedingungen, Bankverbindung, Referenzen auf Bestellung oder Lieferung. Genau diese Struktur macht den Unterschied zur bloßen PDF: kein Raten per Texterkennung mehr, sondern eindeutige Felder.

Als Syntax nutzt ZUGFeRD die UN/CEFACT Cross Industry Invoice (CII), seit Version 2.5 in der Fassung D22B. Die ist vollständig abwärtskompatibel zur älteren Fassung D16B: Bestehende Parser brechen beim Umstieg also nicht. Ein Detail mit Praxisfolgen liegt in den Prüfregeln – dazu gleich mehr im Validierungs-Abschnitt.

Warum der XML-Teil führend ist

Das BMF-Schreiben vom 15.10.2025 stellt in Absatz 14 klar: Beim hybriden Format ist der strukturierte Teil der führende. Weichen PDF und XML voneinander ab, zählt das XML. Das klingt akademisch, entscheidet aber über deine Prozesse: Prüfung und Freigabe müssen auf dem XML aufsetzen, nicht auf dem Sichtbeleg.

Ein Zahlenbeispiel macht es greifbar: Im PDF steht ein Betrag von 1.190 €, im XML stehen 1.910 €. Dein Sachbearbeiter prüft die PDF und gibt 1.190 € frei, dein ERP importiert 1.910 €. Wer nur den Sichtbeleg prüft, prüft die falsche Rechnung.

Factur-X: derselbe Standard, zwei Namen

Factur-X ist der französische Zwilling: ZUGFeRD 2.5.2 und Factur-X 1.09.2 teilen sich eine vereinheitlichte Spezifikation, die das FeRD gemeinsam mit dem französischen Partnerverband FNFE-MPE pflegt und auf beiden Websites zum Download anbietet. Praktisch heißt das für dich: Eine Factur-X vom französischen Lieferanten läuft ohne Anpassung durch dein ZUGFeRD-Setup.

Merke: Weichen PDF und XML voneinander ab, gilt das XML – geprüft wird deshalb das XML.

Versionen und Profile: was im September 2026 gilt

«Welche Version ist aktuell?» klingt trivial, veraltet aber schnell: Allein zwischen Dezember 2025 und August 2026 hat das FeRD drei Versionen veröffentlicht. Hier deshalb der an ferd-net.de verifizierte Stand vom 08.09.2026 – inklusive des Konformitäts-Fakts, den kaum ein Erklärartikel sauber bringt.

Von 2.4 bis 2.5.2: der Takt der Releases

Die jüngere Versionsgeschichte im Zeitraffer: ZUGFeRD 2.4 (Factur-X 1.08) erschien am 04.12.2025 und trat am 15.01.2026 in Kraft. ZUGFeRD 2.5 (Factur-X 1.09) folgte am 11.06.2026, zur Umsetzung empfohlen ab dem 01.07.2026. Seit dem 01.09.2026 gilt ZUGFeRD 2.5.2: veröffentlicht am 04.08.2026, seit einer Woche also der verbindliche Stand.

2.5.2 ist ein Korrektur-Release: Es bereinigt vor allem Inkonsistenzen im EXTENDED-Profil, das in Version 2.5 neue Elemente aus der kommenden Norm-Revision EN 16931-1:2026 erhalten hatte – etwa für Steuerbefreiungsangaben, Zahlungsdetails samt BIC und negative Einheitspreise. Für Herbst 2026 hat das FeRD bereits das nächste Release angekündigt, unter anderem mit Unterstützung für Bruttorechnungen.

Die Lehre daraus: Das Format lebt. Das FeRD veröffentlicht seine Releases im Takt der EU-Codelisten, also grob halbjährlich. Wer ZUGFeRD einmal implementiert und dann vergisst, validiert in zwei Jahren gegen veraltete Regeln. Plane die Pflege deiner Validierungsartefakte deshalb von Anfang an als Daueraufgabe ein.

Die fünf Profile im Überblick

Ein Profil legt fest, wie viel Dateninhalt das XML trägt. Das offizielle 2.5.2-Paket liefert Spezifikation, Schema-Dateien und Musterrechnungen separat für jedes der fünf Profile. Von schlank nach vollständig:

MINIMUM trägt nur Eckdaten wie Beträge und Referenzen: als Rechnung unvollständig, dazu gleich mehr. BASIC WL ergänzt Kopf- und Fußdaten, verzichtet aber auf Rechnungspositionen. BASIC ist die kleinste vollwertige Stufe: einfache Rechnungen mit Positionen als Teilmenge der EN 16931.

EN 16931 (früher COMFORT genannt) bildet den vollständigen Kern der Norm ab und ist der Standardfall für Rechnungen zwischen Unternehmen. EXTENDED erweitert die Norm für komplexe Fälle: hierarchische Positionen, mehrere Steueraufschlüsselungen, branchenspezifische Zusatzangaben. Meine Faustregel für Aussteller: Nimm EN 16931, solange dich kein konkreter Anwendungsfall zu EXTENDED zwingt.

Für den Eingang gilt die Regel umgekehrt: Du suchst dir das Profil nicht aus. Deine Verarbeitung muss mit allem umgehen, was Lieferanten schicken – vom BASIC des Handwerksbetriebs bis zum EXTENDED des Konzerns mit hierarchischen Positionen.

Der Fakt, den fast alle falsch erklären

Jetzt der Satz, den keiner der Google-Gewinner vollständig bringt: ZUGFeRD erfüllt die Anforderungen an eine E-Rechnung ab Version 2.0.1 – ausgenommen die Profile MINIMUM und BASIC-WL (BMF-Schreiben vom 15.10.2025, Abs. 14). Eine Datei in diesen beiden Profilen ist umsatzsteuerlich nur eine sonstige Rechnung, keine E-Rechnung.

Die praktische Konsequenz wirkt in beide Richtungen: Stellt dir ein Lieferant ab 2027 eine ZUGFeRD-Datei im Profil MINIMUM aus, hast du keine ordnungsgemäße E-Rechnung erhalten. Und stellst du selbst in MINIMUM oder BASIC WL aus, erfüllst du deine Ausstellungspflicht nicht. Deine Validierung muss deshalb das Profil mitprüfen, nicht nur die Syntax: Erkennbar ist es im XML an der Spezifikations-Kennung, dem Business Term BT-24.

Merke: Konform ist ZUGFeRD ab Version 2.0.1 – ausgenommen die Profile MINIMUM und BASIC-WL.

«Verarbeiten können»: was dein System technisch leisten muss

«Unser System kann ZUGFeRD» ist eine Anbieteraussage, die du hinterfragen solltest. Verarbeiten heißt konkret drei Dinge: das XML extrahieren, es validieren und die Daten an dein Buchhaltungssystem übergeben. Nur anzeigen kann jeder PDF-Reader. Gehen wir die drei Schritte durch – jeweils mit dem, was dabei typischerweise schiefgeht.

Schritt 1: XML extrahieren

Die XML-Rechnung liegt als Dateianhang in der PDF/A-3. Dein System muss diesen Anhang finden und auslesen: Gängige PDF-Bibliotheken können das seit Jahren. Trotzdem scheitert es oft genau hier, weil viele Eingangsprozesse die Datei wie ein Bild behandeln.

Der Klassiker aus Prozess-Checks: Das Dokumentenmanagement archiviert die PDF, wandelt sie dabei um oder druckt sie für die Ablage – und verwirft den XML-Anhang. Damit ist die eigentliche Rechnung weg, denn führend ist das XML (Abs. 14). Prüfe also zuerst, ob deine Eingangsstrecke den Anhang überhaupt am Leben lässt: Das offizielle 2.5.2-Paket enthält Musterrechnungen für jedes Profil, mit denen du das gefahrlos testen kannst.

Schritt 2: validieren

Das BMF unterscheidet zwei Fehlerklassen. Formatfehler (Rn. 6a): Die Datei erfüllt die Syntax nicht – dann gilt sie nur als sonstige Rechnung, nicht als E-Rechnung. Geschäftsregelfehler (Rn. 6b): Die Syntax stimmt, aber der Inhalt verletzt Regeln. Die Beispiele des BMF: ein fehlendes Pflichtfeld wie «BT-10 Buyer reference» oder ein rechnerisch widersprüchlicher Steuerbetrag.

Wie streng die Prüfregeln sind, unterschätzen viele Systeme auf der Ausstellerseite. Ein Anker aus der aktuellen Spezifikation: Leere optionale XML-Elemente sind verboten, die Validierung bricht mit «Document MUST not contain empty elements» ab (Prüfregel R74). Software, die leere Felder mitschreibt, produziert also formal fehlerhafte Rechnungen – und die landen in deinem Eingang.

Das BMF empfiehlt ausdrücklich den Einsatz einer Validierungsanwendung und rät, den Validierungsbericht aufzubewahren (Rn. 35a). Für deinen Prozess heißt das: Jede eingehende Datei läuft durch einen Validator, das Ergebnis wird als Nachweis archiviert. Fehlerhafte Rechnungen gehen dokumentiert zur Korrektur an den Lieferanten zurück – mit dem Bericht als Beleg.

Schritt 3: an ERP oder DATEV übergeben

Extrahiert und validiert ist erst die halbe Strecke: Jetzt müssen die Daten dahin, wo gebucht und gezahlt wird. Konkret heißt das: Felder aus dem XML auf die Strukturen deines ERP abbilden, den Kreditor über USt-ID oder IBAN zuordnen, Dubletten erkennen und einen Buchungsvorschlag erzeugen. Bei DATEV führt der Weg über die vorhandenen Schnittstellen deines Steuerberater-Setups.

Je nach Reifegrad geht es danach weiter: Abgleich mit der Bestellung, automatische Freigabe unterhalb definierter Schwellwerte, Übergabe an den Zahllauf mit Skonto-Logik. Das sind keine Format-Features, sondern Prozessentscheidungen – das XML liefert nur die verlässliche Datenbasis dafür.

An dieser Stelle entscheidet sich der Wert der ganzen Übung. Eine E-Rechnung, deren Daten am Ende ein Mensch abtippt, ist Digitalisierungstheater: Du hast dann XML-Pflichten und Papier-Prozesse gleichzeitig. Erst wenn die Daten ohne Medienbruch vom Posteingang bis zur Buchung fließen, sparst du Zeit und senkst die Fehlerquote. Wie wir solche Strecken bauen, zeigt unsere Seite zur Prozessautomatisierung.

Merke: Verarbeiten heißt extrahieren, validieren, übergeben – Anzeigen allein ist keine Verarbeitung.

Vom Format zum Belegfluss: so automatisieren wir das

Wie sieht so eine Strecke konkret aus? Unser Standardwerkzeug für den Belegfluss ist n8n: eine Workflow-Plattform, die Systeme über Schnittstellen verbindet und Abläufe als visuelle Workflows abbildet. Wichtig ist das Betriebsmodell: Wir setzen n8n auf deiner Infrastruktur auf und betreuen es dort.

Der Grund dafür ist die Lizenz: Die Sustainable Use License von n8n erlaubt die Nutzung für eigene interne Zwecke, verbietet aber das entgeltliche Hosten von Kunden-Workflows auf einer Agentur-Instanz. Wir hosten also nicht für dich – und das ist auch gut so, denn deine Rechnungsdaten bleiben auf deinen Systemen.

Ein Beispiel-Workflow für den Rechnungseingang: n8n überwacht das Rechnungspostfach und zieht jeden Anhang automatisch. Ein Skript-Schritt extrahiert das XML aus der PDF/A-3. Ein Validator prüft Syntax, Geschäftsregeln und Profil; der Bericht wandert ins Archiv (Rn. 35a). Gültige Rechnungen gehen mit Buchungsvorschlag ins ERP, fehlerhafte landen mit Fehlerbeschreibung in einem Klärungskanal für dein Team.

Wichtig für die Einordnung: Wir ersetzen dabei kein einziges Bestandssystem. ERP, Dokumentenmanagement und Steuerberater-Anbindung bleiben, wie sie sind – n8n und individuelle ETL-Bausteine übernehmen den Transport und die Prüfungen dazwischen. Die E-Rechnung ist eine Integrationsaufgabe, keine Software-Kaufentscheidung.

Zur Kostenlogik: n8n rechnet pro Workflow-Lauf ab, ein kompletter Durchlauf zählt als eine Execution. Die Cloud-Preise, geprüft am 08.09.2026: Starter 20 €/Monat für 2.500 Executions, Pro 50 €/Monat für 10.000 – jeweils bei jährlicher Abrechnung. Die selbstgehostete Community Edition ist kostenlos: Dann zahlst du nur Server und Betreuung.

Rechne selbst: 300 Eingangsrechnungen im Monat sind 300 Executions, das kleinste Paket wäre nicht einmal zu einem Achtel ausgelastet. Zapier und Make rechnen dagegen pro Task beziehungsweise Credit ab, also pro Schritt im Workflow – bei zwanzig Schritten pro Rechnung multipliziert sich dein Belegvolumen entsprechend. Den vollständigen Preisvergleich liest du unter Workflow-Automatisierung mit n8n.

Merke: Das Format ist Mittel zum Zweck – der Gewinn liegt im automatisierten Belegfluss.

Ehrliche Grenzen: wann ZUGFeRD nicht die Antwort ist

B2G-Aufträge: Lieferst du an Bund, Länder oder Kommunen, verlangen die Vergabestellen in der Regel die XRechnung: den deutschen Standard der KoSIT, rein strukturiertes XML auf Basis der EN 16931, mit «compliant» Kern und «conformant» Extensions (BMF-Schreiben, Abs. 13). ZUGFeRD wird dort nicht überall akzeptiert. Welche Unterschiede sonst noch zählen, liest du im Vergleich XRechnung vs. ZUGFeRD.

Dauerhafte Ausnahmen: Nicht jede Rechnung muss je eine E-Rechnung werden. Rn. 22 des BMF-Schreibens nennt Kleinbetragsrechnungen bis 250 €, Fahrausweise und Rechnungen von Kleinunternehmern (§ 34a UStDV): Sie dürfen dauerhaft als sonstige Rechnung ausgestellt werden. Der Tankbeleg deines Außendienstes braucht also kein XML – dein Prozess sollte solche Belege trotzdem geordnet erfassen.

Aufbewahrung: Das Format löst deine Archivfrage nicht von allein. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 8 Jahre, und der strukturierte Teil muss unversehrt in seiner Ursprungsform vorliegen (Rn. 60). Ein Ausdruck der PDF oder ein konvertiertes Archiv-Derivat genügt nicht: Aufzuheben ist die Originaldatei samt XML.

Übermittlung: ZUGFeRD regelt den Inhalt, nicht den Transportweg. Zulässig sind laut BMF unter anderem E-Mail, Download über ein Portal, EDI, eine elektronische Schnittstelle oder ein gemeinsamer Speicherort (Abs. 4). Der Weg ist Vereinbarungssache mit deinen Geschäftspartnern – und damit ein eigenes Prozessthema, kein Formatthema.

Eine Grenze ziehe ich außerdem bewusst: Du findest hier keine Liste mit «den besten ZUGFeRD-Tools». Wir verkaufen keine E-Rechnungs- oder Buchhaltungssoftware und empfehlen keine gegen Provision. Unsere Rolle ist die Integration um die Systeme herum, die du schon im Einsatz hast.

Merke: ZUGFeRD ist der B2B-Standard – im Behördengeschäft brauchst du meist die XRechnung.

Nächste Schritte

Fassen wir zusammen: ZUGFeRD ist PDF plus XML, das XML führt, aktuell gilt Version 2.5.2. Konform bist du ab Version 2.0.1 in den Profilen BASIC aufwärts. Empfangen können musst du seit 2025, ausstellen je nach Umsatz ab 2027 oder 2028. Das Format selbst ist dabei die kleinste Übung – die eigentliche Arbeit steckt im Verarbeiten.

Dein Reifegrad-Check dauert keine Stunde und besteht aus drei Fragen. Erstens: Kommen heute schon ZUGFeRD- oder XRechnung-Dateien bei euch an, und was passiert mit dem XML? Zweitens: Validiert ihr eingehende Dateien, und bewahrt ihr die Berichte auf? Drittens: Tippt am Ende noch jemand Rechnungsdaten von Hand ab?

Lautet die dritte Antwort «ja», liegt dort dein größter Hebel: nicht im Format, sondern im Fluss dahinter. Was eine automatisierte Belegstrecke vom Postfach bis zur Buchung leistet und wie wir sie auf deiner Infrastruktur aufsetzen, findest du auf unserer Seite zur Prozessautomatisierung.

Oder wir schauen gemeinsam drauf: In einem kostenlosen Erstgespräch gehen wir deinen Rechnungseingang durch, und ich sage dir ehrlich, ob sich Automatisierung bei deinem Belegvolumen rechnet. Buch dir direkt einen Termin: 30 Minuten, ohne Folien, mit konkreten nächsten Schritten.

Häufige Fragen

Ist eine normale PDF-Rechnung eine E-Rechnung?
Nein. Eine E-Rechnung muss in einem strukturierten Format nach EN 16931 vorliegen oder in einem zwischen den Parteien vereinbarten interoperablen Format (§ 14 Abs. 1 UStG). Eine bloße PDF ist laut BMF-Schreiben vom 15.10.2025 nur eine sonstige Rechnung (Abs. 2). ZUGFeRD zählt als E-Rechnung, weil in der PDF ein strukturiertes XML steckt – und genau dieses XML ist der rechtlich führende Teil.
Welche ZUGFeRD-Version ist aktuell?
Stand 08.09.2026 ist ZUGFeRD 2.5.2 die aktuelle Version: veröffentlicht am 04.08.2026, gültig seit dem 01.09.2026 und technisch identisch mit Factur-X 1.09.2. Das FeRD veröffentlicht etwa halbjährlich Updates im Takt der EU-Codelisten – prüfe den Stand deshalb regelmäßig bei ferd-net.de.
Sind alle ZUGFeRD-Profile als E-Rechnung zulässig?
Nein. ZUGFeRD erfüllt die Anforderungen an eine E-Rechnung ab Version 2.0.1, ausgenommen die Profile MINIMUM und BASIC-WL (BMF-Schreiben vom 15.10.2025, Abs. 14). Dateien in diesen beiden Profilen gelten nur als sonstige Rechnung. Für den B2B-Standardfall nimmst du das Profil EN 16931 – und deine Validierung sollte das Profil eingehender Rechnungen mitprüfen.
Was ist der Unterschied zwischen ZUGFeRD und XRechnung?
ZUGFeRD ist hybrid: XML plus PDF in einer Datei, gedacht vor allem für den Austausch zwischen Unternehmen. Die XRechnung ist reines strukturiertes XML und der deutsche Standard der KoSIT, den Behörden in der Regel verlangen (BMF-Schreiben, Abs. 13). Beide basieren auf der EN 16931. Den Vergleich im Detail findest du in unserem Artikel «XRechnung vs. ZUGFeRD».
Wie lange musst du ZUGFeRD-Rechnungen aufbewahren?
8 Jahre – und zwar so, dass der strukturierte XML-Teil unversehrt in seiner Ursprungsform vorliegt (BMF-Schreiben vom 15.10.2025, Rn. 60). Ein Ausdruck der PDF oder eine konvertierte Kopie genügt nicht. Dein Archivprozess muss die Originaldatei samt XML-Anhang sichern.

Quellen

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