KI-Förderung MV: 50 % Zuschuss für KI-Projekte in Mecklenburg-Vorpommern (2026)

Seit dem 30. Juni 2026 übernimmt Mecklenburg-Vorpommern die Hälfte der zuwendungsfähigen Kosten von KI-Projekten in KMU — bis zu 50.000 € je Vorhaben. Was das neue Programm kann, wo die Fallstricke liegen (Bagatellgrenze, Kumulationsverbot, ELSTER-Zertifikat) und welche KI-Projekte komplett in den Förderrahmen passen.
6 Min. LesezeitMatthias RadscheitMatthias Radscheit
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TL;DR

Mecklenburg-Vorpommern fördert seit dem 30. Juni 2026 die Einführung von KI in KMU: 50 % Zuschuss, maximal 50.000 € je Vorhaben, für gewerbliche Unternehmen bis 100 Mitarbeiter mit Betriebsstätte in M-V. Der Antrag muss vor Projektbeginn über das MV-Serviceportal gestellt werden. Der Topf von 1,5 Millionen Euro ist klein — wer ein konkretes Projekt hat, sollte früh einreichen.

  • 50 % Zuschuss, maximal 50.000 € je Vorhaben: Die neue KI-Förderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist seit dem 30. Juni 2026 in Kraft.
  • Antragsberechtigt sind gewerbliche KMU bis 100 Mitarbeiter mit Betriebsstätte in M-V; die Bagatellgrenze liegt bei 15.000 € (bis 50 Mitarbeiter) bzw. 20.000 € Projektvolumen.
  • Der Antrag muss zwingend vor Projektbeginn über das MV-Serviceportal gestellt werden — das nötige ELSTER-Zertifikat frühzeitig beantragen.
  • Keine Kumulation: Die Kombination mit anderen staatlichen Beihilfen oder EU-Zuwendungen ist ausgeschlossen; je Unternehmen wird nur ein Vorhaben in drei Jahren gefördert.
  • Der Fördertopf umfasst 1,5 Mio. € für 2026 und 2027 — nach unserer eigenen Rechnung reicht das für grob 30 bis 100 Vorhaben; frühes Einreichen zählt.
  • Viele produktive KI-Projekte — RAG-Wissensdatenbank, Produktdaten-Anreicherung, Prozessautomatisierung — liegen mit typischen Projektkosten zwischen 15.000 und 60.000 € komplett im förderfähigen Rahmen.

Der neue KI-Fördertopf von Mecklenburg-Vorpommern reicht nach unserer Rechnung für grob 30 bis 100 Projekte — im ganzen Bundesland, verteilt auf zwei Jahre. Wenn Sie ein konkretes KI-Vorhaben in der Schublade haben, ist das der Grund, es jetzt in der Roadmap nach vorn zu ziehen.

Seit dem 30. Juni 2026 ist die Richtlinie „Förderung von Künstlicher Intelligenz" des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Kraft. Sie erstattet gewerblichen KMU die Hälfte der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Einführung von KI — bis zu 50.000 € je Vorhaben. Projektträger ist die TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit. Wir haben die veröffentlichten Programminformationen ausgewertet — und beantworten dabei vor allem die Frage, die uns als Umsetzungspartner am meisten interessiert: Welche KI-Projekte passen realistisch in diesen Rahmen?

Das Programm im Steckbrief

Die Eckdaten auf einen Blick — alle Angaben stammen von der TBI-Programmseite und aus der Pressemitteilung der Landesregierung.

KriteriumKI-Förderung Mecklenburg-Vorpommern
Zuschuss50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Höchstbetrag50.000 € je Vorhaben
Mindestprojektgröße (Bagatellgrenze)15.000 € (Unternehmen bis 50 Mitarbeiter), 20.000 € (über 50 Mitarbeiter)
ZielgruppeKleinste, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, bis 100 Mitarbeiter
VoraussetzungBetriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern
FörderfähigHardware und Software zur KI-Einführung, Beratungsleistungen, Schulung von Multiplikatoren
AnwendungsfelderProduktion/Dienstleistung, Logistik, Marketing/Vertrieb, IT-Sicherheit
Durchführungszeitraumgrundsätzlich 12 Monate
Frequenzmaximal ein gefördertes Vorhaben je Unternehmen in drei Jahren
Kumulationausgeschlossen — keine Kombination mit anderen staatlichen Beihilfen oder EU-Zuwendungen
Antragstellungvor Projektbeginn, elektronisch über das MV-Serviceportal (ELSTER-Zertifikat)
ProjektträgerTBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH
In Kraft seit30. Juni 2026
Fördertopf1,5 Mio. € für 2026 und 2027

Was gefördert wird — und was das praktisch heißt

Förderfähig sind drei Bausteine: Hardware und Software zur Einführung von KI, Beratungsleistungen und die Schulung von Multiplikatoren im Unternehmen. Die Richtlinie nennt vier Anwendungsfelder: Produktion und Dienstleistung, Logistik, Marketing und Vertrieb sowie IT-Sicherheit. Das ist breit genug für die meisten betrieblichen KI-Vorhaben — vom Automatisierungs-Workflow in der Auftragsbearbeitung bis zur internen Wissensdatenbank.

Entscheidend ist das Wort Einführung: Gefördert wird, dass KI im Unternehmen tatsächlich ankommt. Beratung ist förderfähig — aber als Baustein eines Einführungsvorhabens, nicht als Selbstzweck. Wer ausschließlich eine Strategie-Studie beauftragen will, findet hier nicht das passende Programm.

Drei Regeln, die Sie kennen müssen

1. Die Bagatellgrenze. Das Vorhaben muss mindestens 15.000 € umfassen (bei Unternehmen bis 50 Mitarbeitern) beziehungsweise 20.000 € (darüber). Kleinere Experimente — ein Prompt-Workshop, ein Pilotskript — fallen durch das Raster. Das Programm will echte Einführungsprojekte, keine Trockenübungen.

2. Keine Kumulation. Die Kombination mit anderen staatlichen Beihilfen oder EU-Zuwendungen ist ausgeschlossen. Das unterscheidet dieses Programm von mancher anderen Förderkulisse und heißt konkret: Sie entscheiden sich je Vorhaben für genau einen Förderweg — und sollten den passendsten wählen, bevor Sie den Antrag stellen.

3. Ein Vorhaben in drei Jahren. Je Unternehmen wird maximal ein Vorhaben in drei Jahren gefördert. Die Konsequenz für die Planung: nicht das erstbeste Kleinprojekt einreichen, sondern das Vorhaben mit dem größten Hebel — sauber definiert und innerhalb der grundsätzlich vorgesehenen zwölf Monate umsetzbar.

Warum der Zeitpunkt zählt: der 1,5-Millionen-Topf

Laut Pressemitteilung der Landesregierung stehen insgesamt 1,5 Millionen Euro für 2026 und 2027 bereit. Zur Einordnung — diese Rechnung ist unsere eigene: Bei voller Ausschöpfung des Höchstbetrags von 50.000 € entspricht das 30 Vorhaben; fallen die Zuschüsse kleiner aus, reicht der Topf rechnerisch für grob bis zu 100 Projekte. Für ein ganzes Bundesland, über zwei Jahre. Wer ein konkretes Projekt hat, sollte früh einreichen — nicht aus Panik, sondern weil das Budget schlicht endlich ist.

Welche KI-Projekte in den Rahmen passen

Die interessanteste Eigenschaft dieses Programms ist die Passung zwischen Höchstbetrag und realen Projektkosten. Bei 50 % Förderquote deckt der Maximalzuschuss ein Gesamtprojekt von 100.000 € ab. Unsere publizierten Preisanker liegen deutlich darunter: MVP 8.000–20.000 €, vollständige Webapp 20.000–60.000 €. Viele produktive KI-Vorhaben liegen damit komplett im förderfähigen Rahmen — solange sie die Bagatellgrenze von mindestens 15.000 € Projektvolumen erreichen. Fünf Muster, die wir in dieser Größenordnung regelmäßig umsetzen:

RAG-Wissensdatenbank über Firmendokumente. Verträge, Handbücher und Serviceberichte werden durchsuchbar und beantworten Fragen im Kontext — statt dass Wissen in Ordnerstrukturen und Köpfen verschwindet.

KI-gestützte Produktdaten-Anreicherung. Hersteller-PDFs und Datenblätter werden automatisiert in strukturierte Attribute überführt — ein Klassiker für Handel und Hersteller mit großem Sortiment, wie wir ihn als PIM-Agentur umsetzen.

Dokument- und Prozessautomatisierung mit n8n und LLMs. Eingehende Dokumente klassifizieren, Daten extrahieren, Folgeprozesse anstoßen — die unspektakulärste Kategorie, oft mit dem schnellsten ROI.

Semantische Suche im B2B-Sortiment. Kunden finden Produkte nach Bedeutung statt nach exakter Artikelnummer — relevant für jeden Katalog jenseits von ein paar hundert Positionen.

KI-Assistent mit Anbindung an Bestandssysteme. Ein Assistent, der ERP-, CRM- oder Warenwirtschaftsdaten lesen und nutzen darf — als Individualsoftware gebaut, nicht als Insellösung neben den echten Prozessen.

Wie wir solche Projekte technisch angehen — Modellwahl, Datenanbindung, Evaluierung, Betrieb — beschreiben wir auf unserer Seite zur KI-Softwareentwicklung.

KI-Förderung M-V vs. BIG-Digital: der Vergleich mit Brandenburg

Wer beide Bundesländer im Blick hat, sollte die Programme nebeneinanderlegen. Brandenburgs BIG-Digital haben wir bereits im Detail analysiert; hier der direkte Vergleich:

KriteriumKI-Förderung M-VBIG-Digital Brandenburg
Zuschussquote50 %50 %
Höchstbetrag50.000 €bis 250.000 € (Implementierung)
Fokusausschließlich KIDigitalisierung breit, inkl. KI
ZielgruppeKMU bis 100 Mitarbeiter, gewerblichKMU inkl. Handwerk und Handel
BetriebsstätteMecklenburg-VorpommernBrandenburg
Mindestprojektgröße15.000 € / 20.000 €
Kumulationausgeschlossendasselbe Vorhaben nicht doppelt förderbar
LaufzeitTopf 2026–2027 (1,5 Mio. €)Richtlinie bis 30.06.2027

Kurzfassung: BIG-Digital ist das breitere und größere Programm, die KI-Förderung M-V das spitzere — mit klarem KI-Fokus und schlankem Kriterienkatalog. Für Brandenburger Unternehmen in den Kohlerevieren kommt zusätzlich die JTF-Förderung infrage. Entscheidend bleibt in jedem Fall die Betriebsstätte: Sie bestimmt, welches Programm überhaupt zugänglich ist.

Wann dieses Programm nicht passt

Ehrlichkeit gehört zur Beratung. In fünf Konstellationen ist die KI-Förderung M-V nicht Ihr Weg:

Ihr Projekt liegt unter der Bagatellgrenze. Unter 15.000 € beziehungsweise 20.000 € Projektvolumen ist kein Antrag möglich. Dann lieber ohne Förderung klein starten und das größere Vorhaben später einreichen — Sie haben ohnehin nur einen Schuss in drei Jahren.

Ihr Unternehmen hat mehr als 100 Mitarbeiter. Die Zielgruppe endet hart bei 100 Mitarbeitern der gewerblichen Wirtschaft.

Ihre Betriebsstätte liegt nicht in Mecklenburg-Vorpommern. In Brandenburg sind BIG-Digital oder JTF die Alternativen; andere Länder haben eigene Programme.

Sie planen ein reines Beratungsprojekt. Gefördert wird die Einführung von KI. Eine Strategie-Studie ohne Umsetzungsschritt entspricht nicht dem Kern des Programms.

Sie nutzen bereits eine andere Beihilfe für dasselbe Vorhaben. Die Kumulation ist ausgeschlossen — eine Doppelförderung scheidet aus.

Der Antragsweg — und die eine Hürde, die Zeit kostet

Der Antrag läuft elektronisch über das MV-Serviceportal; Antragsweg und Anlagen dokumentiert die TBI. Zur Authentifizierung brauchen Sie ein ELSTER-Zertifikat — wer keines hat, sollte es sofort beantragen, denn die Ausstellung dauert. Zum Antrag gehören außerdem eine KMU-Erklärung und eine De-minimis-Erklärung als Anlagen. Und die wichtigste Regel: Der Antrag muss vor Projektbeginn gestellt sein. Kein unterschriebener Vertrag, keine Bestellung vor der Antragstellung — sonst gefährden Sie die Förderfähigkeit des gesamten Vorhabens.

Ein Punkt, den die veröffentlichten Informationen nicht explizit regeln: ob der Umsetzungs-Dienstleister außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern sitzen darf. Die Richtlinie knüpft die Förderung an die Betriebsstätte des antragstellenden Unternehmens — nicht erkennbar an den Sitz des Dienstleisters. Mehr geben die Quellen nicht her: Klären Sie die Dienstleisterwahl deshalb vor der Antragstellung mit der TBI im Einzelfall.

Der nächste Schritt: erst das Projekt, dann der Antrag

Ein Förderantrag ist nur so gut wie das Projekt dahinter. Der sinnvolle Ablauf: erst das Vorhaben fachlich definieren — Anwendungsfall, Datenlage, Systemanbindung, realistischer Kostenrahmen —, dann den Antrag stellen. Wir begleiten die fachliche Projektdefinition und die Umsetzung; für die Fördermittelberatung im engeren Sinne arbeiten wir bei Bedarf mit Partnern zusammen. Ein Bewilligungsversprechen kann und wird Ihnen niemand Seriöses geben — ein belastbares Projektkonzept schon.

Wenn Sie ein KI-Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern planen: Buchen Sie ein kostenloses 30-Minuten-Erstgespräch. Wir prüfen gemeinsam, ob Ihr Projekt fachlich trägt, in den Förderrahmen passt und wie ein realistischer Zeitplan bis zur Antragstellung aussieht.

Stand: Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die veröffentlichte Richtlinie und die Auskünfte der TBI als Projektträger. Alle Preisangaben netto.

Häufige Fragen

Wer kann die KI-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern beantragen?
Antragsberechtigt sind kleinste, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit bis zu 100 Mitarbeitern, die eine Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern haben. Zum Antrag gehören eine KMU-Erklärung und eine De-minimis-Erklärung als Anlagen. Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern oder ohne Betriebsstätte im Land sind nicht antragsberechtigt.
Wie hoch ist der Zuschuss der KI-Förderung MV?
Das Land übernimmt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 50.000 Euro je Vorhaben. Es gilt eine Bagatellgrenze: Das Projekt muss mindestens 15.000 Euro umfassen (bei Unternehmen bis 50 Mitarbeitern) beziehungsweise 20.000 Euro (bei mehr als 50 Mitarbeitern). Ein Vorhaben mit 100.000 Euro Gesamtvolumen schöpft den Höchstbetrag voll aus.
Kann ich den Antrag stellen, wenn das Projekt schon läuft?
Nein. Der Antrag muss vor Projektbeginn gestellt werden. Wer vorher Verträge unterschreibt oder Bestellungen auslöst, gefährdet die Förderfähigkeit des gesamten Vorhabens. Planen Sie rückwärts: erst Projektdefinition und Kostenrahmen, dann der Antrag über das MV-Serviceportal, erst danach der Projektstart. Den genauen Ablauf und Detailfragen klärt die TBI als Projektträger.
Wie funktioniert die Antragstellung konkret?
Der Antrag läuft elektronisch über das MV-Serviceportal und erfordert ein ELSTER-Zertifikat zur Authentifizierung. Projektträger ist die TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH im Auftrag des Wirtschaftsministeriums. Als Anlagen werden eine KMU-Erklärung und eine De-minimis-Erklärung benötigt. Praktischer Hinweis: Beantragen Sie das ELSTER-Zertifikat frühzeitig, wenn noch keines vorliegt — die Ausstellung dauert.
Welche KI-Projekte passen in den Rahmen von 50.000 Euro Zuschuss?
Bei 50 Prozent Förderquote deckt der Höchstbetrag Projekte bis 100.000 Euro Gesamtvolumen ab. Vorhaben wie eine RAG-Wissensdatenbank über Firmendokumente, KI-gestützte Produktdaten-Anreicherung, Prozessautomatisierung mit LLMs oder ein KI-Assistent mit Anbindung an Bestandssysteme liegen nach unseren publizierten Preisspannen (MVP 8.000 bis 20.000 Euro, vollständige Webapp 20.000 bis 60.000 Euro) komplett im förderfähigen Rahmen. Die Bagatellgrenze von mindestens 15.000 Euro Projektvolumen ist zu beachten.
Kann ich die KI-Förderung MV mit anderen Programmen wie BIG-Digital kombinieren?
Nein. Die Richtlinie schließt die Kumulation mit anderen staatlichen Beihilfen und EU-Zuwendungen aus — ein wichtiger Unterschied zu manch anderem Programm. BIG-Digital und die JTF-Förderung sind ohnehin an eine Betriebsstätte in Brandenburg gebunden, die KI-Förderung MV an eine Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern. Für dasselbe Vorhaben kann nur ein Förderweg genutzt werden.
Wie lange läuft das Programm und wie groß ist der Fördertopf?
Die Richtlinie ist am 30. Juni 2026 in Kraft getreten. Laut Pressemitteilung der Landesregierung stehen insgesamt 1,5 Millionen Euro für 2026 und 2027 bereit. Nach unserer eigenen Rechnung reicht das bei voller Ausschöpfung des Höchstbetrags für rund 30 Vorhaben, bei kleineren Zuschüssen für grob bis zu 100. Wer ein konkretes Projekt hat, sollte früh einreichen.
Muss der Dienstleister für die Umsetzung aus Mecklenburg-Vorpommern kommen?
Die veröffentlichten Informationen regeln das nicht explizit. Die Richtlinie knüpft die Förderung an die Betriebsstätte des antragstellenden Unternehmens in Mecklenburg-Vorpommern — nicht erkennbar an den Sitz des Umsetzungspartners. Klären Sie Details zur Dienstleisterwahl im Einzelfall mit der TBI als Projektträger, bevor Sie den Antrag stellen.

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