Ein kleiner Topf für ein ganzes Bundesland
Der neue KI-Fördertopf von Mecklenburg-Vorpommern reicht nach unserer Rechnung für grob 30 bis 100 Projekte — im ganzen Bundesland, verteilt auf zwei Jahre. Wenn du ein konkretes KI-Vorhaben in der Schublade hast, ist das der Grund, es jetzt in deiner Roadmap nach vorn zu ziehen.
Seit dem 30. Juni 2026 ist die Richtlinie „Förderung von Künstlicher Intelligenz" des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Kraft. Das Programm erstattet gewerblichen KMU die Hälfte der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Einführung von KI — bis zu 50.000 € je Vorhaben. Projektträger ist die TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit.
Wir haben die veröffentlichten Programminformationen ausgewertet und beantworten dabei vor allem die Frage, die uns als Umsetzungspartner am meisten interessiert: Welche KI-Projekte passen realistisch in diesen Rahmen?
Das Programm im Steckbrief
Die Eckdaten auf einen Blick — alle Angaben stammen von der TBI-Programmseite und aus der Pressemitteilung der Landesregierung.
| Kriterium | KI-Förderung Mecklenburg-Vorpommern |
|---|---|
| Zuschuss | 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben |
| Höchstbetrag | 50.000 € je Vorhaben |
| Mindestprojektgröße (Bagatellgrenze) | 15.000 € (Unternehmen bis 50 Mitarbeiter), 20.000 € (über 50 Mitarbeiter) |
| Zielgruppe | Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, bis 100 Mitarbeiter |
| Voraussetzung | Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern |
| Förderfähig | Hardware und Software zur KI-Einführung, Beratungsleistungen, Schulung von Multiplikatoren |
| Anwendungsfelder | Produktion/Dienstleistung, Logistik, Marketing/Vertrieb, IT-Sicherheit |
| Durchführungszeitraum | grundsätzlich 12 Monate |
| Frequenz | maximal ein gefördertes Vorhaben je Unternehmen in drei Jahren |
| Kumulation | ausgeschlossen — keine Kombination mit anderen staatlichen Beihilfen oder EU-Zuwendungen |
| Antragstellung | vor Projektbeginn, elektronisch über das MV-Serviceportal (ELSTER-Zertifikat) |
| Projektträger | TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH |
| In Kraft seit | 30. Juni 2026 |
| Fördertopf | 1,5 Mio. € für 2026 und 2027 |
Was gefördert wird — und was das praktisch heißt
Förderfähig sind drei Bausteine: Hardware und Software zur Einführung von KI, Beratungsleistungen und die Schulung von Multiplikatoren im Unternehmen.
Die Richtlinie nennt vier Anwendungsfelder: Produktion und Dienstleistung, Logistik, Marketing und Vertrieb sowie IT-Sicherheit. Das ist breit genug für die meisten betrieblichen KI-Vorhaben — vom Automatisierungs-Workflow in der Auftragsbearbeitung bis zur internen Wissensdatenbank.
Entscheidend ist das Wort Einführung: Gefördert wird, dass KI in deinem Unternehmen tatsächlich ankommt. Beratung ist förderfähig — aber als Baustein eines Einführungsvorhabens, nicht als Selbstzweck. Willst du ausschließlich eine Strategie-Studie beauftragen, findest du hier nicht das passende Programm.
Drei Regeln, die du kennen musst
1. Die Bagatellgrenze. Das Vorhaben muss mindestens 15.000 € umfassen (bei Unternehmen bis 50 Mitarbeitern) beziehungsweise 20.000 € (darüber). Kleinere Experimente wie ein Prompt-Workshop oder ein Pilotskript fallen durch das Raster. Das Programm will echte Einführungsprojekte, keine Trockenübungen.
2. Keine Kumulation. Die Kombination mit anderen staatlichen Beihilfen oder EU-Zuwendungen ist ausgeschlossen. Das unterscheidet dieses Programm von mancher anderen Förderkulisse und heißt konkret: Du entscheidest dich je Vorhaben für genau einen Förderweg — und wählst am besten den passendsten, bevor du den Antrag stellst.
3. Ein Vorhaben in drei Jahren. Je Unternehmen wird maximal ein Vorhaben in drei Jahren gefördert. Die Konsequenz für deine Planung: Reiche nicht das erstbeste Kleinprojekt ein, sondern das Vorhaben mit dem größten Hebel — sauber definiert und innerhalb der grundsätzlich vorgesehenen zwölf Monate umsetzbar.
Warum der Zeitpunkt zählt: der 1,5-Millionen-Topf
Laut Pressemitteilung der Landesregierung stehen insgesamt 1,5 Millionen Euro für 2026 und 2027 bereit. Zur Einordnung — diese Rechnung ist unsere eigene: Bei voller Ausschöpfung des Höchstbetrags von 50.000 € entspricht das 30 Vorhaben. Fallen die Zuschüsse kleiner aus, reicht der Topf rechnerisch für grob bis zu 100 Projekte.
Für ein ganzes Bundesland, über zwei Jahre. Hast du ein konkretes Projekt, reiche früh ein — nicht aus Panik, sondern weil das Budget schlicht endlich ist.
Welche KI-Projekte in den Rahmen passen
Die interessanteste Eigenschaft dieses Programms ist die Passung zwischen Höchstbetrag und realen Projektkosten. Bei 50 % Förderquote deckt der Maximalzuschuss ein Gesamtprojekt von 100.000 € ab. Unsere publizierten Preisanker liegen deutlich darunter: MVP 8.000–20.000 €, vollständige Webapp 20.000–60.000 €.
Viele produktive KI-Vorhaben liegen damit komplett im förderfähigen Rahmen — solange sie die Bagatellgrenze von mindestens 15.000 € Projektvolumen erreichen. Fünf Muster, die wir in dieser Größenordnung regelmäßig umsetzen:
RAG-Wissensdatenbank über Firmendokumente. Verträge, Handbücher und Serviceberichte werden durchsuchbar und beantworten Fragen im Kontext — statt dass Wissen in Ordnerstrukturen und Köpfen verschwindet.
KI-gestützte Produktdaten-Anreicherung. Hersteller-PDFs und Datenblätter werden automatisiert in strukturierte Attribute überführt — ein Klassiker für Handel und Hersteller mit großem Sortiment, wie wir ihn als PIM-Agentur umsetzen.
Dokument- und Prozessautomatisierung mit n8n und LLMs. Eingehende Dokumente klassifizieren, Daten extrahieren, Folgeprozesse anstoßen — die unspektakulärste Kategorie, oft mit dem schnellsten ROI.
Semantische Suche im B2B-Sortiment. Deine Kunden finden Produkte nach Bedeutung statt nach exakter Artikelnummer — relevant für jeden Katalog jenseits von ein paar hundert Positionen.
KI-Assistent mit Anbindung an Bestandssysteme. Ein Assistent, der ERP-, CRM- oder Warenwirtschaftsdaten lesen und nutzen darf — als Individualsoftware gebaut, nicht als Insellösung neben den echten Prozessen.
Wie wir solche Projekte technisch angehen, beschreiben wir auf unserer Seite zur KI-Softwareentwicklung: Modellwahl, Datenanbindung, Evaluierung und Betrieb.
KI-Förderung M-V vs. BIG-Digital: der Vergleich mit Brandenburg
Hast du beide Bundesländer im Blick, leg die Programme nebeneinander. Brandenburgs BIG-Digital haben wir bereits im Detail analysiert; hier der direkte Vergleich:
| Kriterium | KI-Förderung M-V | BIG-Digital Brandenburg |
|---|---|---|
| Zuschussquote | 50 % | 50 % |
| Höchstbetrag | 50.000 € | bis 250.000 € (Implementierung) |
| Fokus | ausschließlich KI | Digitalisierung breit, inkl. KI |
| Zielgruppe | KMU bis 100 Mitarbeiter, gewerblich | KMU inkl. Handwerk und Handel |
| Betriebsstätte | Mecklenburg-Vorpommern | Brandenburg |
| Mindestprojektgröße | 15.000 € / 20.000 € | — |
| Kumulation | ausgeschlossen | dasselbe Vorhaben nicht doppelt förderbar |
| Laufzeit | Topf 2026–2027 (1,5 Mio. €) | Richtlinie bis 30.06.2027 |
Kurzfassung: BIG-Digital ist das breitere und größere Programm, die KI-Förderung M-V das spitzere — mit klarem KI-Fokus und schlankem Kriterienkatalog. Für Brandenburger Unternehmen in den Kohlerevieren kommt zusätzlich die JTF-Förderung infrage. Entscheidend bleibt in jedem Fall die Betriebsstätte, denn sie bestimmt, welches Programm dir überhaupt zugänglich ist.
Wann dieses Programm nicht passt
Ehrlichkeit gehört zur Beratung. In fünf Konstellationen ist die KI-Förderung M-V nicht dein Weg:
Dein Projekt liegt unter der Bagatellgrenze. Unter 15.000 € beziehungsweise 20.000 € Projektvolumen ist kein Antrag möglich. Dann starte lieber ohne Förderung klein und reiche das größere Vorhaben später ein — du hast ohnehin nur einen Schuss in drei Jahren.
Dein Unternehmen hat mehr als 100 Mitarbeiter. Die Zielgruppe endet hart bei 100 Mitarbeitern der gewerblichen Wirtschaft.
Deine Betriebsstätte liegt nicht in Mecklenburg-Vorpommern. In Brandenburg sind BIG-Digital oder JTF die Alternativen; andere Länder haben eigene Programme.
Du planst ein reines Beratungsprojekt. Gefördert wird die Einführung von KI. Eine Strategie-Studie ohne Umsetzungsschritt entspricht nicht dem Kern des Programms.
Du nutzt bereits eine andere Beihilfe für dasselbe Vorhaben. Die Kumulation ist ausgeschlossen — eine Doppelförderung scheidet aus.
Der Antragsweg — und die eine Hürde, die Zeit kostet
Der Antrag läuft elektronisch über das MV-Serviceportal; Antragsweg und Anlagen dokumentiert die TBI. Zur Authentifizierung brauchst du ein ELSTER-Zertifikat. Hast du noch keines, beantrage es sofort: Die Ausstellung dauert.
Zum Antrag gehören außerdem eine KMU-Erklärung und eine De-minimis-Erklärung als Anlagen. Und die wichtigste Regel: Der Antrag muss vor Projektbeginn gestellt sein. Kein unterschriebener Vertrag, keine Bestellung vor der Antragstellung — sonst gefährdest du die Förderfähigkeit des gesamten Vorhabens.
Ein Punkt, den die veröffentlichten Informationen nicht explizit regeln: ob der Umsetzungs-Dienstleister außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern sitzen darf. Die Richtlinie knüpft die Förderung an die Betriebsstätte des antragstellenden Unternehmens — nicht erkennbar an den Sitz des Dienstleisters. Mehr geben die Quellen nicht her: Kläre die Dienstleisterwahl deshalb vor der Antragstellung mit der TBI im Einzelfall.
Der nächste Schritt: erst das Projekt, dann der Antrag
Ein Förderantrag ist nur so gut wie das Projekt dahinter. Der sinnvolle Ablauf: erst das Vorhaben fachlich definieren, mit Anwendungsfall, Datenlage, Systemanbindung und realistischem Kostenrahmen. Erst dann stellst du den Antrag.
Wir begleiten die fachliche Projektdefinition und die Umsetzung; für die Fördermittelberatung im engeren Sinne arbeiten wir bei Bedarf mit Partnern zusammen. Ein Bewilligungsversprechen kann und wird dir niemand Seriöses geben — ein belastbares Projektkonzept schon.
Du planst ein KI-Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern? Dann buch dir ein kostenloses 30-Minuten-Erstgespräch. Wir prüfen gemeinsam, ob dein Projekt fachlich trägt, in den Förderrahmen passt und wie ein realistischer Zeitplan bis zur Antragstellung aussieht.
Stand: Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die veröffentlichte Richtlinie und die Auskünfte der TBI als Projektträger. Alle Preisangaben netto.
