XRechnung vs. ZUGFeRD: welches Format wofür

XRechnung und ZUGFeRD sind rechtlich gleichwertige E-Rechnungen (BMF-Schreiben vom 15.10.2025). Die Wahl hängt an drei Fragen: Wer empfängt deine Rechnungen, was können deine Systeme, wie viel Sichtprüfung braucht dein Prozess? Für den Bund führt kaum ein Weg an der XRechnung vorbei; im B2B entscheidet der Empfänger. Die Entscheidungsmatrix zeigt dir das passende Format je Szenario.
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TL;DR

XRechnung und ZUGFeRD sind rechtlich gleichwertige E-Rechnungen (BMF-Schreiben vom 15.10.2025). Die Wahl hängt an drei Fragen: Wer empfängt deine Rechnungen, was können deine Systeme, wie viel Sichtprüfung braucht dein Prozess? Für den Bund führt kaum ein Weg an der XRechnung vorbei; im B2B entscheidet der Empfänger. Die Entscheidungsmatrix zeigt dir das passende Format je Szenario.

  • Rechtlich gibt es keine «bessere» E-Rechnung: XRechnung und ZUGFeRD erfüllen beide § 14 Abs. 1 UStG — entscheidend ist die Passung zum Empfänger.
  • Für Rechnungen an den Bund brauchst du die Leitweg-ID im Feld BT-10: Ein fehlendes Pflichtfeld BT-10 ist das BMF-Beispiel für einen Geschäftsregelfehler (Rn. 6b) — validiere deshalb vor dem Versand.
  • Beim Hybridformat ZUGFeRD ist der XML-Teil rechtlich führend; konform ist es ab Version 2.0.1, ausgenommen die Profile MINIMUM und BASIC-WL (BMF Abs. 14).
  • Aktuelle Stände: XRechnung-Bundle 3.0.2 (wirksam seit 31.01.2026), ZUGFeRD 2.5.2 (04.08.2026) — viele Systeme erzeugen beide Formate aus denselben Daten.
  • Die Formatwahl ist meist eine Ausgabeeinstellung; der eigentliche Aufwand steckt im automatisierten Beleg- und Zahlungsfluss samt Validierung.

Vorab: Es gibt keine «bessere» E-Rechnung

«XRechnung oder ZUGFeRD?» ist die häufigste Frage in unseren E-Rechnungs-Projekten — und sie wird meist falsch gestellt. Denn rechtlich gibt es keine Rangordnung: Beide Formate erfüllen die Definition der E-Rechnung nach § 14 Abs. 1 UStG, also ein strukturiertes elektronisches Format auf Basis der EN 16931. Das BMF-Schreiben vom 15.10.2025 behandelt beide gleichrangig (Abs. 12 bis 14). Es gibt keine «bessere» E-Rechnung im Rechtssinn, nur eine passendere je Empfänger.

Die Pflichttermine nur als Einzeiler: Ab dem 01.01.2027 musst du E-Rechnungen ausstellen, wenn dein Vorjahresumsatz über 800.000 € lag; ab dem 01.01.2028 gilt das für alle (§ 27 Abs. 38 UStG). Empfangen können musst du beide Formate ohnehin seit dem 01.01.2025 — auch als Kleinunternehmer, wobei ein normales E-Mail-Postfach genügt (BMF-Schreiben, Abs. 5). Die Details dazu stehen in unserem Überblick zur E-Rechnungs-Pflicht.

Wichtig für die Abgrenzung: Eine bloße PDF per E-Mail ist keine E-Rechnung, sondern nur eine «sonstige Rechnung» (BMF-Schreiben, Abs. 2). Die Formatfrage stellt sich also nicht zwischen PDF und XML, sondern zwischen zwei strukturierten Formaten: dem reinen XML der XRechnung und dem Hybrid ZUGFeRD.

Die richtige Frage lautet also nicht «Welches Format ist besser?», sondern: Wer empfängt deine Rechnungen, was können deine Systeme, und wie viel menschliches Auge braucht dein Prozess? Genau diese drei Fragen beantworten wir hier — mit einer Entscheidungsmatrix am Ende. Vorab der Pflichthinweis: Dieser Artikel ist keine Steuer- oder Rechtsberatung; verbindliche Klärung gehört zu deinem Steuerberater.

XRechnung oder ZUGFeRD ist keine Qualitätsfrage, sondern eine Empfängerfrage.

XRechnung: rein strukturiert, von der Verwaltung geprägt

Die XRechnung ist der deutsche Standard auf EN-16931-Basis, herausgegeben von der KoSIT (BMF-Schreiben, Abs. 13). Sie besteht ausschließlich aus strukturiertem XML: kein PDF, kein Sichtformat, nichts zum Anschauen. Öffnest du eine XRechnung im Editor, siehst du spitze Klammern statt einer Rechnung. Sie ist für Maschinen geschrieben, nicht für Menschen.

Zum Versionsstand: Version 3.0 ist seit dem 01.02.2024 in Betrieb; das aktuelle Bundle 3.0.2 («Winter 2025/26 Bugfix Release») ist seit dem 31.01.2026 wirksam, eine Folgeversion ist nicht angekündigt (xeinkauf.de, Abruf 08.09.2026). Der Standard kennt einen «compliant» Kern und «conformant» Extensions für Erweiterungen (BMF-Schreiben, Abs. 13). Technische Randnotiz: Die XRechnung erlaubt zwei XML-Syntaxen, UBL und UN/CEFACT CII.

Das prägendste Merkmal ist die Leitweg-ID: eine zwischen Bund, Ländern und Kommunen abgestimmte Empfängeradresse aus Grobadressierung, Feinadressierung und Prüfziffer — eine Art IBAN für Behördenrechnungen. Sie gehört ins Feld BT-10 «Käuferreferenz» und ist bei Rechnungen an den Bund Pflicht (e-rechnung-bund.de, Abruf 08.09.2026).

Hier schließt sich der Kreis zum Umsatzsteuerrecht: Das BMF nennt ein fehlendes Pflichtfeld BT-10 ausdrücklich als Beispiel für einen Geschäftsregelfehler (Rn. 6b) — die Datei ist dann technisch sauberes XML, aber inhaltlich fehlerhaft. Erfüllt eine Datei dagegen schon die Syntax nicht, liegt ein Formatfehler vor und sie gilt nur als sonstige Rechnung (Rn. 6a). Das BMF empfiehlt deshalb eine Validierungsanwendung; den Validierungsbericht solltest du aufbewahren (Rn. 35a).

Die XRechnung ist die Rechnung ohne Gesicht: reines XML, gebaut für die Verwaltung, gnadenlos bei Pflichtfeldern.

ZUGFeRD: das Hybridformat in drei Sätzen

ZUGFeRD kombiniert zwei Welten in einer Datei: ein PDF/A-3 zum Anschauen und ein eingebettetes XML (UN/CEFACT CII) zum maschinellen Verarbeiten. Rechtlich führend ist der XML-Teil — die PDF ist nur die Illustration (BMF-Schreiben, Abs. 14). Als E-Rechnung anerkannt ist ZUGFeRD ab Version 2.0.1, ausgenommen die Profile MINIMUM und BASIC-WL (ebenda).

Der aktuelle Stand: Version 2.5.2, veröffentlicht am 04.08.2026 (ferd-net.de, Abruf 08.09.2026). Das FeRD führt den Standard inzwischen unter dem Doppelnamen ZUGFeRD/Factur-X — als deutsch-französisches Gemeinschaftsformat vereinfacht er den Austausch über die Grenze (ferd-net.de, Abruf 08.09.2026). Und weil das XML in eine PDF eingebettet wird, nutzt ZUGFeRD nur die CII-Syntax, nicht UBL.

Hinter dem Standard steht das Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD); die Grundlagen sind die EU-Richtlinie 2014/55/EU, die EN 16931 und für den PDF-Mantel der Archivstandard PDF/A-3 (ferd-net.de, Abruf 08.09.2026). ZUGFeRD ist also keine Insellösung, sondern die europäische Norm in einem vertrauten Trägerformat.

Mehr Tiefe zu Profilen, Entstehung und typischen Stolperfallen findest du in unserem Grundlagenartikel Was ist ZUGFeRD? Für die Formatentscheidung reicht der Kern: ZUGFeRD ist die E-Rechnung, die auch ein Mensch ohne Software lesen kann. Genau daraus ergibt sich sein Einsatzgebiet.

Beim Hybridformat gilt: Das XML entscheidet, die PDF illustriert.

Die drei Entscheidungsfragen

Statt Format-Datenblätter zu vergleichen, stelle drei Fragen — in dieser Reihenfolge. Nach unserer Erfahrung ist die Entscheidung oft schon nach der ersten gefallen.

Frage 1: Wer empfängt deine Rechnungen?

Rechnungen an den Bund: Hier ist die Sache klar. Seit dem 27.11.2020 gilt die Ausstellungspflicht nach der E-Rechnungsverordnung (ERechV), ausgenommen sind unter anderem Direktaufträge bis 1.000 € (e-rechnung-bund.de, Abruf 08.09.2026). Du brauchst die Leitweg-ID deines Auftraggebers und lieferst über die Plattformen ZRE oder OZG-RE: per Weberfassung, Upload oder E-Mail. Für automatisierten Versand direkt aus der Software gibt es Peppol.

Der Bund akzeptiert laut FAQ von e-rechnung-bund.de auch das ZUGFeRD-Profil XRECHNUNG, allerdings nur als reines XML ohne Sichtformat; die dort genannte Versionsangabe («2.2.0») ist erkennbar veraltet (Abruf 08.09.2026). Praktisch heißt das: Für den Bund fährst du mit der XRechnung am geradlinigsten. Bei Ländern und Kommunen variieren die Regelungen — prüfe das jeweilige Landesportal, bevor du dich festlegst.

Im B2B entscheidet der Komfort deiner Empfänger: Ein Konzern mit ERP-Anbindung will strukturierte Daten und braucht kein PDF. Ein Handwerksbetrieb, der Rechnungen noch ausdruckt und abheftet, ist mit einer ZUGFeRD-Datei besser bedient — er sieht eine gewohnte Rechnung, sein Steuerberater bekommt trotzdem das XML. Im Zweifel hilft eine kurze Nachfrage mehr als jede Vermutung: Viele Empfänger haben längst eine Vorgabe, sie steht nur in keiner Auftragsbestätigung.

Frage 2: Was können deine Systeme?

Prüfe nüchtern den Bestand: Welche Formate erzeugt deine Faktura heute, welche liest dein Rechnungseingang? Viele aktuelle ERP- und Buchhaltungssysteme erzeugen beide Formate; die Wahl ist dann eine Ausgabeeinstellung pro Kunde, kein Systemwechsel. Teuer wird es nur, wenn ein Altsystem gar kein EN-16931-Format beherrscht — dann sprich zuerst über deine Ausgangslage und erst danach über Formate.

Ein einfacher Test kostet dich eine Stunde: Erzeuge je eine Testrechnung als XRechnung und als ZUGFeRD, jage beide durch eine Validierungsanwendung und schick sie an einen freundlichen Pilotkunden. Danach weißt du mehr als aus jedem Datenblatt.

Frage 3: Wie viel Auge braucht dein Prozess?

Wenn Menschen deine Rechnungen prüfen, freigeben und ablegen, hilft der Sichtbeleg von ZUGFeRD. Läuft dein Belegfluss dagegen dunkel, also Empfang, Validierung und Buchung ohne manuelle Berührung, ist das PDF Ballast: Dann genügt reines XML.

Ein Einwand aus der Praxis: Bei Hybridformaten könnten PDF und XML unterschiedliche Beträge zeigen. Das Risiko ist real, aber auflösbar: Rechtlich ist der XML-Teil führend (BMF-Schreiben, Abs. 14), und das BMF empfiehlt eine Validierungsanwendung samt aufbewahrtem Validierungsbericht (Rn. 35a). Wer Eingangsrechnungen automatisch validiert, entdeckt solche Abweichungen, bevor sie gebucht werden.

Empfänger, Systeme, Auge: Wer diese drei Fragen beantwortet hat, braucht keine Format-Glaubensdebatte mehr.

Entscheidungsmatrix

So sieht die Entscheidung in typischen Szenarien aus — als Faustregeln, nicht als Rechtsberatung: Lies sie als Startpunkt für das Gespräch mit deinen Empfängern, nicht als Dogma.

SzenarioEmpfehlungBegründung
Rechnung an den BundXRechnungLeitweg-ID in BT-10 ist Pflicht; Versand über ZRE, OZG-RE oder Peppol; ZUGFeRD laut Bund-FAQ nur ohne Sichtformat
Rechnung an Land oder KommuneLandesportal prüfenRegelungen variieren; XRechnung ist meist die sichere Wahl
B2B-Kunde mit ERP-AnbindungXRechnung oder ZUGFeRD-Vollprofil, nach AbspracheStrukturierte Daten zählen; das Sichtformat ist Geschmackssache
Kleiner B2B-Kunde ohne AutomatisierungZUGFeRDDie PDF bleibt lesbar, das XML macht die Rechnung trotzdem konform
Gewachsener EDI-AustauschEDI beibehalten, Migration planenÜbergangsfrist bis 31.12.2027 (§ 27 Abs. 38 Nr. 3 UStG)
Gemischtes KundenportfolioBeide Formate, Regelwerk je EmpfängerViele Systeme erzeugen beides; die Zuordnung übernimmt der Workflow

Der pragmatische Rat dahinter: Die Formatfrage ist kleiner, als sie in Verkaufsgesprächen wirkt. Wenn dein System die EN 16931 beherrscht, ist der Wechsel zwischen XRechnung und ZUGFeRD-Vollprofil eine Konfiguration, keine Migration. Verhandle das Format deshalb mit deinen wichtigsten Empfängern, statt es intern auszudiskutieren.

Und falls du heute EDI nutzt: Das Verfahren bleibt bis zum 31.12.2027 zulässig (§ 27 Abs. 38 Nr. 3 UStG), Zeit genug für eine geordnete Migration statt einer hektischen.

Zwei Sonderfälle noch: Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Rechnungen von Kleinunternehmern dürfen dauerhaft als sonstige Rechnung ausgestellt werden (BMF-Schreiben, Rn. 22). Und unabhängig vom Format gilt: Der strukturierte Teil muss 8 Jahre unversehrt in seiner Ursprungsform aufbewahrt werden (Rn. 60). Deine Archivstrategie braucht also das XML, nicht den Ausdruck.

Faustregel: Behörden bekommen XRechnung, Menschen bekommen ZUGFeRD — und Maschinen ist es egal.

Warum das eine Integrationsfrage ist

Unsere Erfahrung aus Automatisierungsprojekten: Das Format ist in zwei Stunden umgestellt, der Belegfluss dahinter ist das eigentliche Projekt. Eingehende E-Rechnungen wollen validiert (mit aufbewahrtem Bericht, Rn. 35a), der richtigen Freigabe zugeordnet, gebucht und archiviert werden. Ausgehende brauchen je Empfänger das passende Format und den passenden Weg: E-Mail, Portal-Download, EDI, elektronische Schnittstelle oder gemeinsamer Speicherort — alles zulässig (BMF-Schreiben, Abs. 4).

Konkret sieht das so aus: Ein Postfach nimmt Rechnungen an, ein Workflow prüft das XML gegen die Geschäftsregeln, legt den Validierungsbericht ab, gleicht die Bestellung ab und übergibt den Buchungssatz an deine Buchhaltung. Kein Mensch tippt Beträge ab; Menschen entscheiden nur noch die Ausnahmefälle.

Genau dafür bauen wir Workflows mit n8n: auf deiner Infrastruktur, von uns aufgesetzt und betreut, damit deine Rechnungsdaten dein Haus nicht verlassen. Warum wir dieses Betriebsmodell fahren und was es kostet, liest du im Artikel zur Workflow-Automatisierung mit n8n auf EU-Infrastruktur.

Der Gewinn liegt nicht im Format, sondern im Fluss: keine abgetippten Rechnungen, keine vergessenen Freigaben, ein Validierungsbericht je Beleg. Die Formatentscheidung schrumpft dann auf eine Zeile in deinem Regelwerk — Empfänger X bekommt XRechnung, Empfänger Y bekommt ZUGFeRD.

Das Format ist eine Einstellung, der Prozess ist das Projekt.

Nächste Schritte

Zum Schluss der Fahrplan: Du brauchst keine Grundsatzentscheidung, sondern drei kurze Prüfungen. Erstens: Liste deine zehn wichtigsten Rechnungsempfänger und frage ab, welches Format sie wollen. Zweitens: Prüfe, welche Formate deine Faktura heute erzeugt und dein Rechnungseingang lesen kann. Drittens: Entscheide erst dann, ob du wirklich ein Formatproblem hast — meist ist es ein Prozessproblem.

Die Empfängerliste ist dabei wichtiger als jedes Datenblatt: Sie zeigt dir, ob du überhaupt wählen musst oder ob die Wahl längst gefallen ist. Und sie ist in einem Nachmittag erstellt. Häufig zeigt sich dann: Zwei oder drei Großkunden geben das Format vor, und der Rest deines Portfolios folgt ohne Diskussion.

Wenn du beim Prozessproblem landest, lies auf unserer Seite zur Prozessautomatisierung, wie wir Beleg- und Zahlungsflüsse um deine Bestandssysteme herum automatisieren: ohne neue Buchhaltungssoftware, ohne Systemwechsel. Wir verkaufen dir dabei keine E-Rechnungs-Software; wir integrieren und automatisieren um das herum, was du schon hast. Oder wir schauen direkt gemeinsam auf deinen Rechnungsprozess: Buch dir ein kostenloses Erstgespräch — 30 Minuten, eine konkrete Einschätzung, keine Folien.

Häufige Fragen

Ist ZUGFeRD rechtlich schlechter als die XRechnung?
Nein. Beide erfüllen die Anforderungen an eine E-Rechnung nach § 14 Abs. 1 UStG auf Basis der EN 16931; das BMF-Schreiben vom 15.10.2025 behandelt beide gleichrangig. Bei ZUGFeRD musst du nur auf Version und Profil achten: konform ab 2.0.1, ausgenommen die Profile MINIMUM und BASIC-WL (BMF Abs. 14).
Welches Format brauchst du für Rechnungen an den Bund?
Praktisch die XRechnung: Du brauchst die Leitweg-ID im Feld BT-10 und lieferst über ZRE, OZG-RE oder Peppol. Laut FAQ von e-rechnung-bund.de akzeptiert der Bund auch das ZUGFeRD-Profil XRECHNUNG, aber nur als reines XML ohne Sichtformat. Für Länder und Kommunen prüfst du das jeweilige Landesportal.
Kannst du beide Formate parallel verwenden?
Ja, und das ist oft die beste Lösung: Viele Systeme erzeugen beide Formate aus denselben Rechnungsdaten. Du hinterlegst je Empfänger das passende Format — Behörden bekommen XRechnung, kleinere B2B-Kunden ZUGFeRD. Die Zuordnung übernimmt idealerweise dein Workflow, nicht deine Buchhaltung.
Zählt eine normale PDF-Rechnung als E-Rechnung?
Nein. Eine bloße PDF ist nur eine «sonstige Rechnung» (BMF-Schreiben, Abs. 2). Eine E-Rechnung braucht ein strukturiertes XML nach EN 16931 — entweder pur wie bei der XRechnung oder in eine PDF/A-3 eingebettet wie bei ZUGFeRD.
Was passiert, wenn PDF und XML bei ZUGFeRD voneinander abweichen?
Rechtlich ist der XML-Teil führend (BMF-Schreiben, Abs. 14) — maßgeblich sind also die strukturierten Daten. Damit Abweichungen gar nicht erst gebucht werden, empfiehlt das BMF eine Validierungsanwendung; den Validierungsbericht solltest du aufbewahren (Rn. 35a). In automatisierten Eingangsworkflows ist diese Prüfung ein fester Schritt.

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