Relaunch-Angebot ohne Redirect-Map: die fünf Positionen, die fehlen

Drück in deinen Relaunch-Angeboten Strg+F und such nach «Weiterleitung». Fehlt der Treffer, fehlen meist fünf Positionen: Redirect-Map mit Mengengerüst, Content-Migration nach Seitenzahl, Rechte am Code, Nachlaufbudget für den Übergang und Abnahmekriterien. Dieser Artikel zeigt, was in jeder Zeile stehen muss, damit du Angebote wirklich vergleichen kannst.
10 Min. LesezeitMatthias RadscheitMatthias Radscheit
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TL;DR

Drück in deinen Relaunch-Angeboten Strg+F und such nach «Weiterleitung». Fehlt der Treffer, fehlen meist fünf Positionen: Redirect-Map mit Mengengerüst, Content-Migration nach Seitenzahl, Rechte am Code, Nachlaufbudget für den Übergang und Abnahmekriterien. Dieser Artikel zeigt, was in jeder Zeile stehen muss, damit du Angebote wirklich vergleichen kannst.

  • Ein Angebot ohne Redirect-Map ist kein Relaunch-Angebot, sondern ein Neubau-Angebot mit Umzugsrisiko beim Kunden.
  • «Weiterleitungen inklusive» ohne Anzahl der Quell-Adressen ist keine Position, sondern ein Platzhalter für einen Nachtrag.
  • Nach § 31 Abs. 5 UrhG bestimmt der Vertragszweck den Umfang der Nutzungsrechte, wenn die Nutzungsarten nicht einzeln benannt sind: Lass sie benennen.
  • Google selbst rechnet mit Rankingschwankungen beim Umzug. Eine Garantie auf null Rankingverlust widerspricht der Herstellerdokumentation.
  • Vereinbare technische Abnahmekriterien plus Nachbesserungspflicht mit Frist, statt dir Rankings zusichern zu lassen.
  • Leg deiner Anfrage fünf Zahlen bei: indexierte Adressen, zu migrierende Seiten, Fremdsysteme, Backlink-Bestand, Conversion-Grundlinie.

Such in deinen Angeboten nach dem Wort «Weiterleitung»

Vorab: Nimm das Relaunch-Angebot, das gerade auf deinem Schreibtisch liegt, und drück Strg+F. Such nach «Weiterleitung». Dann nach «Redirect». Dann nach «301». Bei den Angeboten, die mir Kunden in den vergangenen Jahren auf den Tisch gelegt haben, liefert diese Suche meistens null Treffer.

Design, Konzeption, CMS-Einrichtung, Redaktionsschulung, Go-Live-Begleitung: das steht darin, oft auf mehreren Seiten. Der Umzug deiner bestehenden Adressen steht nicht darin. Beschrieben wird das neue Haus. Der Umzug wird vorausgesetzt.

Ich habe für diesen Artikel die deutschsprachigen Ratgeber und Vergleichsmatrizen durchgesehen, die zur Angebotsprüfung beim Relaunch ranken. Die gründlichste davon führt acht Vergleichskriterien: Umfang, Ergebnisse, Team, Arbeitsweise, Zeitplan, Risiken, Referenzen, Gesamtkosten. Dazu Abnahmekriterien und Reaktionszeiten. Die Wörter Redirect, URL-Mapping, Content-Migration, Nutzungsrechte und Lizenzkosten kommen darin kein einziges Mal vor. Das ist kein Vorwurf an die Autoren: Es zeigt, wo die Beschaffungsdebatte in Deutschland steht.

Der Grund dafür ist banal: Ein Umzug lässt sich schlecht verkaufen. Ein Moodboard kannst du im Termin zeigen, eine Weiterleitungstabelle nicht. Also verschwindet sie in der Sammelzeile «technische Umsetzung» und damit in der Kalkulation dessen, der am Ende darauf sitzenbleibt. In aller Regel bist das du: Die Agentur hat abgenommen und abgerechnet, die 404-Fehler tauchen sechs Wochen später in deinem Bericht auf.

Über Preise sage ich in diesem Artikel nichts. Warum Angebote für dasselbe Projekt weit auseinanderliegen und welche Beträge realistisch sind, steht in Was kostet eine Unternehmenswebsite 2026 und auf unserer Seite zum Website-Relaunch. Hier geht es um die fünf Positionen, die in fast jedem Relaunch-Angebot fehlen. Sie entscheiden darüber, ob die Zahl unten rechts überhaupt vergleichbar ist.

Ein Angebot ohne Redirect-Map ist kein Relaunch-Angebot, sondern ein Neubau-Angebot mit Umzugsrisiko beim Kunden.

Position 1: die Weiterleitungskarte, mit Mengengerüst und Zuständigkeit

Wie Weiterleitungen technisch funktionieren, gehört nicht hierher: Statuscodes, Ketten und die Pflichtstrecke nach dem Go-Live stehen in SEO nach dem Relaunch: die ersten 90 Tage. Hier geht es um eine einzige Frage: Was muss in der Angebotszeile stehen, damit ein Preis daran hängen kann? Fünf Angaben machen aus einem Schlagwort eine Position.

Anzahl der Quell-Adressen. Ohne Zahl gibt es keinen kalkulierten Aufwand. 400 alte Adressen sind ein Nachmittag. 40.000 sind ein eigenes Teilprojekt mit Werkzeug, Stichprobe und Protokoll.

Herkunft des Inventars. Jemand muss die Liste erzeugen: aus Crawl, Server-Logs, Search Console und Backlink-Export. Lieferst du sie, gehört das als Mitwirkungspflicht in den Vertrag. Liefert die Agentur sie, gehört es als eigene Position ins Angebot.

Entscheidung bei mehrdeutigen Fällen. Alte und neue Struktur decken sich nie vollständig. Wenn drei alte Seiten zu einer neuen werden, entscheidet jemand über das Ziel. Steht nicht im Angebot, wer das tut, entscheidet es der Entwickler in der Nacht vor dem Go-Live.

Prüfung mit Termin. Die Karte wird auf der Testumgebung geprüft, bevor die neue Seite live geht. Nach dem Go-Live ist es keine Prüfung mehr, sondern Schadensbegrenzung.

Adressen ohne Nachfolger. Für jede alte Adresse ohne neues Ziel braucht es eine begründete Entscheidung. Die Sammelweiterleitung auf die Startseite ist keine.

Google formuliert die Erwartung deutlich: «It's important to map your old site's URLs to the URLs for the new site», dazu «We recommend server side permanent redirects from the old URLs to the new URLs». Und, mit unmittelbarer Kostenfolge: «Keep the redirects for as long as possible, generally at least 1 year». Wer diesen letzten Satz ernst nimmt, hat sofort die nächste Frage an das Angebot: Wer betreibt die alte Umgebung ein Jahr lang, und auf wessen Rechnung? Dazu weiter unten mehr.

«Weiterleitungen inklusive» ohne Mengenangabe ist keine Position, sondern ein Platzhalter für einen Nachtrag.

Position 2: Content-Migration, nach Seitenzahl und nach Zuständigkeit

Migration und Erstellung sind zwei verschiedene Gewerke. Was neue Texte kosten, steht in Was kostet eine Unternehmenswebsite 2026. Diese Position betrifft ausschließlich bestehende Inhalte, die von der alten in die neue Struktur wandern. Der Aufwand steckt selten im Tippen, sondern im Prüfen, Zuordnen und Freigeben.

Seitenzahl und Objekte. Wie viele Seiten, wie viele Beiträge, wie viele PDFs, wie viele Bilder? Ein Angebot für 60 Seiten und ein Angebot für 600 Seiten sehen identisch aus, solange die Zahl fehlt.

Sprachen. Jede weitere Sprachfassung vervielfacht Übertragung, fachliche Prüfung und Weiterleitungskarte. Zwei Sprachen sind nicht zwei Mal Aufwand, sondern zwei Mal Aufwand plus Abgleich.

Rollen im Klartext. Wer überträgt die Inhalte, wer prüft sie fachlich, wer gibt sie frei? Drei Verben, drei Namen. «Gemeinsam» ist keine Rollenverteilung, sondern eine Vertagung.

Korrekturschleifen. Zwei Durchgänge pro Seite sind eine Vereinbarung. «Bis zur Zufriedenheit» ist eine Einladung zum Streit über den Nachtrag.

Inhalte, die nicht mitgehen. Wer entscheidet über das Aussortieren, nach welchem Kriterium, und bis zu welchem Termin?

Vorsicht bei der Formel «sämtliche Inhalte werden übernommen». Sie klingt großzügig und enthält keine einzige Zahl. Genau daran scheitert die Kalkulation: Der Anbieter hat eine Menge im Kopf, du hast eine andere, und die Differenz wird mitten im Projekt verhandelt.

Das Scharnier zur ersten Position: Jede aussortierte Seite ist zugleich eine Weiterleitungsentscheidung. Wer Migration und Redirect-Map an zwei verschiedene Gewerke vergibt, kauft die Lücke dazwischen mit.

Position 3: wem der Code nach dem Go-Live gehört

Eins vorweg: Das ist eine Einordnung aus der Projektpraxis und keine Rechtsberatung. Für die Vertragsgestaltung brauchst du einen Anwalt.

§ 31 Abs. 5 UrhG, der Zweckübertragungsgrundsatz, lautet: «Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt.» Praktisch heißt das: Was nicht ausdrücklich benannt ist, wird vom Vertragszweck begrenzt. Nicht von deiner Erwartung.

Der zweite Punkt überrascht viele Auftraggeber: Auch bei einer Individualentwicklung folgt die Herausgabe des Quellcodes nicht automatisch aus der Beauftragung. Sie gehört ausdrücklich in den Vertrag. Ich habe mehrfach erlebt, dass ein Unternehmen nach dem Relaunch ein laufendes System hatte und keinen Zugriff auf das Repository. Der Grund war jedes Mal derselbe: Im Angebot stand dazu schlicht nichts, und was nicht vereinbart ist, wird auch nicht übergeben.

Benannte Nutzungsarten. Nicht «Nutzungsrechte werden übertragen», sondern welche: Betrieb, Änderung, Weiterentwicklung durch Dritte, Übertragung auf eine Konzerngesellschaft.

Repository-Zugang mit Übergabezeitpunkt. Kein «bei Bedarf», sondern ein Datum und ein Format.

Design-Quelldateien. Layoutdateien und Komponentenbibliothek gehören zur Übergabe, sonst beginnt jede spätere Erweiterung beim Nachbauen.

Agentur-Bibliotheken und Boilerplates. Viele Agenturen bauen auf einem eigenen Grundgerüst. Das ist gut für die Geschwindigkeit und wird häufig lizenziert, nicht übertragen. Steht im Angebot nicht, welche Bestandteile dazugehören, hast du nach dem Go-Live ein Problem: Du weißt nicht, was du weitergeben darfst.

Drittkomponenten. Jede fremde Bibliothek und jede Schrift bringt ihre eigene Lizenz mit. Eine Liste im Anhang kostet die Agentur eine Stunde und dich später womöglich ein Gutachten.

Die §§ 69d und 69e UrhG regeln Sonderfälle für Software, etwa die Fehlerberichtigung und die Dekompilierung zur Herstellung von Interoperabilität. Sie ersetzen keine saubere Vereinbarung. Ein System, das du ohne Zustimmung deiner Agentur nicht weiterentwickeln darfst, ist kein Vermögenswert, sondern ein Abonnement.

Position 4: das Nachlaufbudget, das im Angebot fehlt

Zur Abgrenzung: Es geht hier nicht um laufende Pflege und Weiterentwicklung. Warum eine Website nach dem Go-Live nicht fertig ist, steht in Warum eine Website nie fertig ist. Diese Position betrifft ausschließlich Kosten, die der Übergang selbst erzeugt und die nach etwa einem Jahr wieder verschwinden.

Doppelter Betrieb. Trägt die alte Umgebung die Weiterleitungsstrecke, läuft sie weiter: mindestens ein Jahr, siehe oben. Das ist Hosting für zwei Systeme, nicht für eines.

Domains, DNS und Zertifikate. Wer ist Inhaber, wer verlängert, wann läuft was ab? Der Klassiker ist die Domain auf dem Privatkonto eines ausgeschiedenen Kollegen.

Lizenzen auf Agentur-Konten. CMS-Plan, Suchdienst, Formular- und Consent-Werkzeug, Schriften. Läuft der Vertrag auf die Agentur, wechselt er nicht automatisch mit.

Bildrechte des alten Auftritts. Eine Lizenz für die alte Website gilt nicht zwingend für die neue. Das betrifft auch Bilder, die nur migriert werden.

Inhaberschaft der Messwerkzeuge. Analytics, Search Console und Tag Manager gehören in dein Konto, nicht in das der Agentur. Warum das Messkonzept in die Planung gehört und nicht ans Projektende, steht in Warum ein gutes Tracking-Setup Teil der Website-Planung ist.

Datenexport bei Vertragsende. Was bekommst du heraus, in welchem Format, in welcher Frist?

Einzeln sind diese Posten klein. In Summe sind sie der häufigste Grund, warum ein Projekt sein Budget erst nach dem Go-Live reißt. Im Angebot stehen sie nicht, weil sie niemandes Leistung sind: Sie sind die Folge einer Umstellung, und Folgen haben selten einen Absender.

Die Form dieser Position ist wichtiger als jeder einzelne Betrag: eine Zeile pro Vertrag mit Laufzeit, Kündigungsfrist, Inhaber und Jahreskosten. «Hosting nach Aufwand» ist keine Zeile, sondern eine offene Rechnung.

Position 5: was passiert, wenn die Sichtbarkeit ausbleibt

Im deutschen Markt findest du Agenturseiten, die «Ranking-Schutz garantiert» und «0% Ranking-Verlust» versprechen. Eine davon behauptet, Stand August 2026: Bei über 95 Prozent ihrer Relaunch-Projekte verbesserten sich die Rankings nach dem Go-Live sogar deutlich. Das klingt nach Sicherheit und ist das Gegenteil einer prüfbaren Zusage.

Dagegen steht die Dokumentation des Herstellers. Google schreibt zum Umzug einer Website unmissverständlich: «Expect temporary fluctuation in site ranking during the move.» Und allgemeiner: «With any significant change to a site, you may experience ranking fluctuations while Google recrawls and reindexes your site.» Schwankungen sind dort als Erwartung formuliert, nicht als Ausnahme. Eine Garantie auf ausbleibenden Rankingverlust widerspricht damit genau der Quelle, auf die sich jede Agentur sonst beruft.

Der interessante Teil kommt danach. Was schreibst du stattdessen in den Vertrag? Abnahmekriterien, die die Agentur tatsächlich beeinflussen kann.

Vollständigkeit der Karte. X von X Quell-Adressen mit geprüftem Ziel, dokumentiert und übergeben.

Nur permanente Weiterleitungen. 301 oder 308, keine temporären Codes, keine Kette über mehr als einen Schritt.

Keine unbeabsichtigte Sperrung. Null noindex auf produktiven Adressen, keine Sperre in der robots.txt.

Vollzogene Sitemap-Umstellung. Neue Sitemap eingereicht, alte abgeschaltet, Statuscodes stichprobenhaft geprüft.

Ladeverhalten auf Felddaten. Gemessen an echten Nutzern über einen definierten Zeitraum, nicht an einem Laborwert aus einem einzelnen Testlauf.

Daran gekoppelt gehört eine Nachbesserungspflicht mit Frist und ohne Zusatzkosten. Sie hängt an technischen Kriterien, nicht an Rankings. Für Positionen in einer fremden Suchmaschine kann niemand haften. Für ein unvollständiges Mapping schon.

Eine Zahl zur Einordnung, und nur diese eine: SALT.agency hat am 26. Juni 2026 eine Auswertung von 1.052 Domain-Migrationen veröffentlicht, Median 304 Tage bis zur Erholung. Diese Zahl gilt für Domainwechsel und nicht für Relaunches unter derselben Domain. Sie markiert die Obergrenze des Risikos, nicht den Normalfall. Die vertragliche Folge ist trotzdem konkret: Wechselt die Domain, darf die Erfolgsmessung nicht auf Tag 90 terminiert sein. Welche Erwartung in den ersten Wochen realistisch ist, steht in SEO nach dem Relaunch.

Für die Vertragsverhandlung heißt das: Zusagen lässt sich der Weg, nicht das Ergebnis.

Nächste Schritte: was du in die Anfrage legst

Damit mehrere Angebote vergleichbar werden, brauchen alle Anbieter dieselben Mengen. Leg deiner Anfrage ein Blatt bei: fünf Zahlen, und jede macht genau eine der fünf Positionen kalkulierbar.

Anzahl indexierter Adressen, dazu die Top 100 nach organischem Traffic. Das Mengengerüst der Weiterleitungskarte.

Zu migrierende Seiten, Dateien und Sprachen. Das Mengengerüst der Content-Migration.

Fremdsysteme und Lizenzen mit Vertragsinhaber. Das Mengengerüst des Nachlaufbudgets.

Backlink-Bestand mit Zieladresse. Die Liste der Adressen, die nicht sterben dürfen.

Conversion-Grundlinie. Was als Anfrage zählt, wie viele davon pro Monat, zwölf Monate rückwirkend. Die Bezugsgröße jeder Abnahme.

Wie du diese Werte erhebst und mit Datum einfrierst, steht in Website-Relaunch: die Schwelle, ab der Iteration nicht reicht. Hier zählt nur eines: Sie gehören in die Anfrage und nicht erst ins Projekt.

Weil dieser Artikel Agenturangebote seziert, gehört die unbequeme Seite dazu. An genau dieser Stelle sind wir teurer und lästiger als andere: Wir geben keinen Fixpreis ohne Content-Audit ab. Unser Discovery-Workshop ist kostenpflichtig und eine Vorleistung, kein Akquise-Termin. Und das Mengengerüst kostet Arbeit, die entweder bei dir liegt oder bei uns auf der Rechnung steht. Wer drei kostenlose Fixpreisangebote einsammeln möchte, bekommt von uns keines.

Wenn du ein Angebot vor dir liegen hast und wissen willst, welche der fünf Positionen darin fehlen: Bring es mit. Buch dir einen Termin, wir gehen es Zeile für Zeile durch. Was wir bei einem Relaunch übernehmen und wie wir arbeiten, steht auf unserer Seite zum Website-Relaunch.

Häufige Fragen

Was gehört in ein Website-Relaunch-Angebot, das über Design und Technik hinausgeht?
Fünf Positionen, die fast immer fehlen: die Weiterleitungskarte mit Anzahl der Quell-Adressen und Zuständigkeit, die Content-Migration nach Seitenzahl und Rollen, die Rechte am Code nach dem Go-Live, das übergangsbedingte Nachlaufbudget und die Abnahmekriterien samt Nachbesserungspflicht. Fehlen sie, vergleichst du drei Preise für drei verschiedene Leistungen.
Wer erstellt die Redirects, Agentur oder Kunde?
Das muss im Angebot stehen, sonst entscheidet es der Zufall. Sinnvoll ist eine Zeile mit vier Angaben: wer das URL-Inventar liefert, wer bei mehrdeutigen Zuordnungen entscheidet, wer die Karte auf der Testumgebung prüft und bis wann. Lieferst du das Inventar selbst, gehört es als Mitwirkungspflicht in den Vertrag.
Werden bestehende Inhalte beim Relaunch automatisch übernommen?
Nein, und die Formel «sämtliche Inhalte werden übernommen» ist kein Ersatz für eine Zahl. Verlange Seitenzahl, Anzahl der Dateien, Sprachen, benannte Rollen für Übertragen, Prüfen und Freigeben sowie die Anzahl der Korrekturschleifen. Alles andere wird mitten im Projekt nachverhandelt.
Bekomme ich den Quellcode nach dem Relaunch von der Agentur?
Nur wenn es vereinbart ist. Auch bei Individualentwicklung folgt die Herausgabe des Quellcodes nicht automatisch aus der Beauftragung. Nach § 31 Abs. 5 UrhG bestimmt der Vertragszweck den Umfang der Nutzungsrechte, wenn die Nutzungsarten nicht einzeln benannt sind. Lass Nutzungsarten, Repository-Zugang mit Datum und den Umgang mit Agentur-Bibliotheken schriftlich festhalten. Das ist eine Einordnung aus der Praxis, keine Rechtsberatung.
Welche Kosten entstehen nach dem Go-Live, die im Angebot nicht auftauchen?
Übergangsbedingte Posten: der Weiterbetrieb der alten Umgebung für die Weiterleitungsstrecke über mindestens ein Jahr, Domains, DNS und Zertifikate, Lizenzen, die auf Agentur-Konten laufen, Bildrechte des alten Auftritts und der Inhaberwechsel bei Analytics, Search Console und Tag Manager. Verlange eine Zeile pro Vertrag mit Laufzeit, Kündigungsfrist, Inhaber und Jahreskosten.
Kann eine Agentur garantieren, dass die Rankings nach dem Relaunch nicht fallen?
Solche Versprechen findest du im Markt, sie widersprechen aber Googles eigener Dokumentation: «Expect temporary fluctuation in site ranking during the move.» Belastbar sind technische Abnahmekriterien wie ein vollständiges Mapping, ausschließlich permanente Weiterleitungen und die vollzogene Sitemap-Umstellung, gekoppelt an eine Nachbesserungspflicht mit Frist.
Was kostet ein Website-Relaunch?
Dieser Artikel behandelt bewusst keine Preise, sondern die Positionen, die den Preis vergleichbar machen. Konkrete Beträge und die Gründe für weit auseinanderliegende Angebote findest du in unserem Artikel zu den Kosten einer Unternehmenswebsite 2026 und auf der Seite zum Website-Relaunch.

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